Die sogen. “ Arbeitsmarktrente“ spielt bei Ihnen keine Rolle, da Sie nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (wegen Berufsunfähigkeit) erhalten. Dieser Rentenanspruch ist selbstverständlich auch ins Ausland –bei dauerhaftem Wohnsitz in der USA- zahlbar. Ein Abkommen ist hierfür nicht erforderlich. Lassen Sie sich die Aussage bitte durch Ihren Rentenversicherungsträger schriftlich bestätigen.