Guten Tag,
mit Urteil von 18.12.2007 hat der europ. Gerichtshof EuGH entschieden, dass die übliche Praxis der Rentenkürzung gegen die Gemeinschaftsverordnung Nr. 1408/71 verstößt.
(Urteil des EuGH vom 18.12.2007 in den verbundenen Rechtssachen C 396/05, C 419/05 und C 450/05 – Habelt, Möser und Wachter / Deutsche Rentenversicherung Bund)
Wie wird die Deutsche Rentenversicherung Bund in ähnlich gelagerten Fällen künftig verfahren?