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Umzug ins EU-Ausland, Rentenkürzung wg, FRG

von Plato16.01.2008 | 17:43
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2 Antworten

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Guten Tag, mit Urteil von 18.12.2007 hat der europ. Gerichtshof EuGH entschieden, dass die übliche Praxis der Rentenkürzung gegen die Gemeinschaftsverordnung Nr. 1408/71 verstößt. (Urteil des EuGH vom 18.12.2007 in den verbundenen Rechtssachen C 396/05, C 419/05 und C 450/05 – Habelt, Möser und Wachter / Deutsche Rentenversicherung Bund) Wie wird die Deutsche Rentenversicherung Bund in ähnlich gelagerten Fällen künftig verfahren?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Tag, Plato,

die zuständigen Fachgremien (siehe Beitrag von "KSC") haben noch nicht getagt.

1 Antworten

KSCam 16.01.2008 | 18:55
... da schlage ich vor, erst mal "abwarten und Tee trinken". Nein im Ernst, glauben Sie wirklich, dass schon verbindlich ausdikutiert ist, wie sich ein EU GH Urteil auswirkt, das eine Woche vor Weihnachten gefällt ist? Da muss das Urteil und die Begründung, etc vorliegen dann beraten irgendwelche Fachgremien, die ihre Sitzungen ja auch einberufen müssen, etc und dann werden Arbeitsweisungen verfasst (oder entschieden, dass man dem Urteil nicht folgt). Das dauert - vor allem wenn man noch die vergangenen Feiertage bedenkt, garantiert noch Wochen bis man was verbindliches hört. So wenig zu tun haben die Mitarbeiter der RV ja auch nicht, dass sie sich wie Geier auf ein neues Urteil stürzen und froh sind, dass ein Gericht ihnen endlich mal wieder was vernümftiges zu tun gibt.
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