Hallo Ralf S,
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit könnnen grds. auch bei Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich gezahlt werden. Sollte allerdings der Rentenanspruch aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt gewährt worden sein, empfehlen wir Ihnen jedoch dringend vor der Wohnsitzverlegung dahingehend Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen oder in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle das Gespräch zu suchen.