Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Umzug nach Polen, binationale Ehe, Rente an Polin

von Waldschrat09.01.2008 | 10:44
2395 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin geschiedener deutscher Angestellter und 47 Jahre alt. Nach dem Studium habe ich bisher 20 Jahre lang in die deutsche RV eingezahlt. Ich beabsichtige, nach Polen auszuwandern und dort eine Stelle anzutreten. Für das erste Jahr kann der Übergang gleitend in Form einer Entsendung bewerkstelligt werden. Danach folgt ein Arbeitgeberwechsel und dann unterliege ich der polnischen Sozialversicherung. Darüber hinaus steht eine Heirat mit einer geschiedenen Polin an, die wiederum selbst seit vielen Jahren im polnischen System RV-versichert ist. Nehme ich einmal an, dass die Ehe gut geht und ich dort bleibe, werde ich in etwa 20 Jahren Rente beziehen, und soweit ich das verstanden habe, wird dies teilweise deutsche und teilweise polnische Rente sein. Mich interessiert nun die Frage, was mit meiner polnischen Ehefrau sein wird, wenn ich einmal nicht mehr bin, denn ich werde "statistisch" ein paar Jahre vor ihr sterben. Wird sie dann als meine Witwe irgendwelche Rentenansprüche aus Deutschland haben, auch wenn sie selbst nie in Deutschland registriert war? Müssen wir uns evtl. einige Jahre in Deutschland niederlassen, um diesen Anspruch für sie zu erwerben? Wird die deutsche Rente an sie nur für denjenigen Zeitraum berücksichtigt, in der wir gemeinsam in Deutschland gelebt haben?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre künftige Ehefrau muss weder je einen Wohnsitz in Deutschland haben, noch jemals selbst eigene Beziehungen zur deutschen Sozialversicherung gehabt haben, um einen Anspruch auf deutsche Witwenrente aus den von Ihnen zurückgelegten deutschen Rentenversicherungszeiten zu haben.

Sollten Sie tatsächlich vor Ihrer Frau sterben, so ist es lediglich erforderlich, dass Ihre Ehe im Zeitpunkt Ihres Todes rechtsgültig war und mehr als ein Jahr bestanden hat. Als EU-Bürgerin steht ihr der Anspruch auf Witwenrente in gleicher Höhe zu, wie einer deutschen Staatsangehörigen.

Der Rentenantrag ist über den zuständigen Rentenversicherungsträger des Wohnstaates Polen zu stellen. Für die Prüfung des Anspruches auf deutsche Hinterbliebenenrente wird der Antrag dann an den zuständigen deutschen Träger weitergeleitet.

Falls anlässlich der Scheidung Ihrer ersten Ehe ein Rentenabschlag im Rahmen des Versorgungsausgleiches festgestellt wurde, so ist dieser Abschlag natürlich auch bei einer Hinterbliebenenrente an Ihre künftige Ehefrau zu berücksichtigen.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026