Hallo, Erjo,
sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und keinerlei Zeiten nach dem sogenannten Fremdrentengesetz oder Reichsgebietszeiten in Ihrer Rente enthalten sind, erhalten Sie weiterhin die volle deutsche Rente. Ausnahmen sind bei Erwerbsminderungsrenten zu beachten.
Sie sind verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen, wenn Sie Ihren dauernden Aufenthalt in ein anderes Land verlegen. Dies sollte rechtzeitig, etwa zwei Monate vorher geschehen.
Es empfiehlt sich dazu, eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe aufzusuchen. Von dort kann alles Weitere in die Wege geleitet werden.
Hinsichtlich der Krankenversicherung wenden Sie sich bitte für eine rechtsverbindliche Auskunft an Ihre Krankenkasse.