Für die Zeit, in der Sie Ihr erstes Kind in Deutschland erzogen haben, haben Sie Anspruch auf Kinderziehungszeiten.
Auch für die Zeit, in der Sie Ihre Kinder in Österreich erziehen bzw. erzogen haben, können Sie Kindererziehungszeiten nach deutschem Recht beanspruchen. Hierzu müssen Sie nach Art. 44 EWGV 987/2009 folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie dürfen zu keiner Zeit vor Beginn der Erziehung des jeweiligen Kindes Versicherungszeiten in Österreich zurückgelegt haben und
Sie müssen bis unmittelbar vor Beginn der Erziehung des jeweiligen Kindes eine Beschäftigung/selbständige Erwerbstätigkeit in Deutschland ausgeübt haben oder infolge dieser eine Geldleistung bezogen haben.
Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, richtet sich die Anerkennung von Kindererziehungszeiten ausschließlich nach österreichischem Recht. Außerdem endet die Anerkennung von deutschen Kindererziehungszeiten mit Aufnahme einer Beschäftigung/selbständige Erwerbstätigkeit in Österreich.
Deutsche Kindererziehungszeiten werden pauschal mit 0.0833 EP/Monat bewertet. Beitragsfreie Einkommen, egal in welcher Höhe, beeinflussen diese Bewertung nicht.