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Experten-Antwort

Umzug Österreich, aber deutschen Arbeitgeber und in Erziehungszeit

von Nadin Schneider10.04.2012 | 16:37
1626 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe folgende Fragestellung: Ich bin in Elternzeit (drei Jahre) und habe einen Arbeitgeber in Deutschland und habe im ersten Jahr in Deutschland gewohnt und dort Elterngeld bezogen. Ich wohne jetzt (Lebensmittelpunkt) in Österreich, habe aber auch einen Hauptwohnsitz in Deutschland und bekomme nun mein zweites Kinde (erneut drei Jahre Elternzeit). 1) Nach welcher Grundlage werden meine Rentenansprüche in der ERziehungszeit berechnet (Deutschland/Österreich) und gilt hier auch, dass ich auf keinen Fall schlechter gestellt werden darf als es dem deutschen Recht entspricht a(also 2700 Euro angenommener Bruttoverdienst)? 2) Wenn ich in der Elternzeit selbständig geringfügig dazuverdiene (von der Krankenkasse so bestätigt, d.h. weiterhin beitragsfrei). Welche Einkommensgrenzen gelten, damit die 2700 Euro Brutto als fiktiven Durchschnittsverdienst noch angerechnet bekomme? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Zeit, in der Sie Ihr erstes Kind in Deutschland erzogen haben, haben Sie Anspruch auf Kinderziehungszeiten.

Auch für die Zeit, in der Sie Ihre Kinder in Österreich erziehen bzw. erzogen haben, können Sie Kindererziehungszeiten nach deutschem Recht beanspruchen. Hierzu müssen Sie nach Art. 44 EWGV 987/2009 folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie dürfen zu keiner Zeit vor Beginn der Erziehung des jeweiligen Kindes Versicherungszeiten in Österreich zurückgelegt haben und

Sie müssen bis unmittelbar vor Beginn der Erziehung des jeweiligen Kindes eine Beschäftigung/selbständige Erwerbstätigkeit in Deutschland ausgeübt haben oder infolge dieser eine Geldleistung bezogen haben.

Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, richtet sich die Anerkennung von Kindererziehungszeiten ausschließlich nach österreichischem Recht. Außerdem endet die Anerkennung von deutschen Kindererziehungszeiten mit Aufnahme einer Beschäftigung/selbständige Erwerbstätigkeit in Österreich.

Deutsche Kindererziehungszeiten werden pauschal mit 0.0833 EP/Monat bewertet. Beitragsfreie Einkommen, egal in welcher Höhe, beeinflussen diese Bewertung nicht.

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1 Antworten

Schadeam 11.04.2012 | 13:02
Zusätzlich sollten Sie sich in Österreich informieren, ob die Selständigkeit - falls sie in A ausgeübt wird- vielleicht nach dortigem Recht renten- oder beitragsrechtliche Konsequenzen hat, die weder die DRV noch die Krankenkasse ersehen kann.
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