Hallo, Renten-Lücke,
ob Sie neben den deutschen Pflichtbeiträgen parallel freiwillige Beiträge zur schweizerischen Altersvorsorge zahlen dürfen, kann Ihnen nur der schweizerische AHV-Träger mitteilen. Zur Frage, in wie weit Sie diese Beiträge steuerlich absetzen können, sollten Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt wenden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich in eine private Altersvorsorge einzukaufen aber unter welchen Bedingungen dies möglich ist, ist ebenfalls mit dem schweizerischen AHV-Träger zu klären und im Anschluss dann mit dem privaten Altersvorsorgeanbieter.
Da Ihr Arbeitgeber Beiträge nach deutschem Recht leisten muss, sollte Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland als Einzugsstelle wenden und die weitere Vorgehensweise besprechen.
Mit Verlaub, die Fragen, ob Sie von der deutschen staatlichen Rente leben können oder Sie sich zusätzlich privat absichern müssen, liegt in Ihrem eigenen Ermessen.
Sollten Sie neben der Home-Office Tätigkeit zusätzlich eine selbständige Tätigkeit in Deutschland begründen, könnten Sie sich durchaus zusätzliche Beiträge zur deutschen Rentenversicherung leisten. Dies ist von der dann individuellen Situation abhängig. Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in der Nähe Ihres neuen Wohnsitzes, ggf. schon vorab. Dies wäre auch bei einem zwischenstaatlichen Sprechtag in der Schweiz möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Verbindungsstelle der DRV Baden-Württemberg unter der kostenfreien TelNr. 0800 1000 48 024.