Hallo Nele!
Entgeltpunkte (Ost) erwerben Sie, wenn Ihr Beschäftigungsort in den neuen Bundesländern ist - der Wohnort ist in hierfür nicht relevant. Für Versicherte aus den neuen Bundesländern sollen sich aufgrund des heute noch bestehenden Unterschiedes im West-Ost-Lohnniveau keine Nachteile ergeben. Aus diesem Grund werden die Entgelte auf Westniveau angehoben. Das heißt, ein in den neuen Bundesländern bezogenes Entgelt wird mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Der Faktor entspricht etwa dem Verhältnis West-Durchschnittsentgelt zu Ost-Durchschnittsentgelt.
Ein Beispiel:
Sie verdienen im Jahr 2012 in den neuen Bundesländern: 30.000,- x Faktor 1,1754 = 35.262,- (hochgerechneter Verdienst).
35.262,- : Durchschnittsentgelt 32.446,- = 1,0868 EP (Ost).
1,0868 EP (Ost) x 24,37 € (Aktueller Rentenwert Ost) = 26,49 € gegenwärtiger Rentenanspruch.
(Der Umrechnungsfaktor und Durchschnittsverdienst sind vorläufige Werte)
Ich gebe zu, das ist nicht so einfach und empfehle Ihnen die Informationsbroschüre "Rente: So wird sie berechnet -neue Bundesländer-" (diese erhalten Sie in den Beratungsstellen oder auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung)