Bei der Prüfung der Erwerbsminderung wird auch geschaut, ob Sie trotz Ihrer Erwerbsminderung in der Lage sind, eine Arbeitsstätte aufzusuchen. Ausgangspunkt ist natürlich der jeweilige Wohnort. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, während des Rentenverfahrens auf´s Land zu ziehen. Dies wird nicht nachteilig bewertet.