Unbefristete Arbeitsmarktrente für Schwerbehinderte ?

von
BestAger

Leider war ich Gestern den ganzen Tag Offline, daher nochmals:
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Hier im Forum schrieb jemand, daß es ab 60 die unbefristete Arbeitsmarktrente für Schwerbehinderte gibt, bei Antrag.
Wenn man die 35 Jahre eingezahlt hat.
Stimmt das ?

BestAger
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von Experte/in Experten-Antwort
Altersrente für Schwerbehinderte
Hallo BestAger,

unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, mit 60 die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" zu erhalten. Diese ist - wie alle Altersrenten - nicht befristet. Der Arbeitsmarkt spielt bei dieser Rente keine Rolle.

Wichtig ist:
- Schwerbehinderung (mind. 50 %) muss zum Rentenbeginn vorliegen
- Sie müssen vor dem 01.01.52 geboren sein
oder
- bereits am 01.01.2007 als schwerbehindert anerkannt gewesen sein oder
- vor dem 01.01.55 geboren sein und zusätzlich vor 2007 Altersteilzeit vereinbart haben.

Wenn Sie die letztgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt haben, kann die Rente möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen (nicht mit 60).
Außerdem müssen Sie im Regelfall Rentenabschläge einplanen, da das reguläre Rentenalter für diese Altersrente bei 63+ liegt.
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Ich bin 90 % Schwerbehindert und 1961 geboren.
Arbeitnehmer.
Werde aber arbeitslos und glaub nicht daß ich noch einmal einen Job bekomme.
Betrieb macht die komplette Niederlassung in Deutschland zu.
Daher interessiert mich das.

Danke für Ihre Antwort
BestAger

von
BestAger

Was übersehen.
Den GDB 90 habe ich, seit ich denken kann, also vor 2007.
Alterteilzeit oder so was habe ich nicht.
Ich arbeite vollzeit, zumindest bis jetzt noch.

BestAger

von
RFn

1. Es gibt keine "Arbeitsmarktrente für Schwerbehinderte".

2. Es gibt aber eine "Altersrente für schwerbehinderte Menschen".
Die notwendigen Erklärungen dazu sind bereits in der Experten-Antwort gegeben, die Sie zitiert haben.
Ob und wann Sie einen Anspruch auf diese Rente haben, liegt in Ihrem individuellem Versicherungsverlauf, den hier natürlich keiner kennt. Deshalb können hier nur die gesetzlichen Grundlagen genannt werden.

Konkrete Auskunft können Sie nur von Ihrem Rentenversicherungsträger oder von einer Auskunfts- und Beratungsstelle erhalten. Nur dort können Sie erfahren, ab wann Sie diese Rente beziehen können.

3. Der Begriff "Arbeitsmarkt" taucht nur im Zusammenhang mit Renten wegen Erwerbsunfähigkeit auf. Diese Rentenart ist hier aber nicht Gegenstand, deshalb keine weiteren Ausführungen dazu.

von
RFn

Der Geburtsjahrgang 1961 kann frühestens nach dem Erreichen eines Labensalters von 61 Jahren und 6 Monaten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI mit einem Rentenabschlag von 10,8 % in Anspruch nehmen.

Weiterhin muss
- die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt sein und
- zum Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen.

Ob Sie bis zu dem genanntem Mindestalter die Wartezeit erfüllt haben und wie hoch die Rente sein könnte, ergibt sichaus Ihrem individuellem Versicherungsverlauf.

von
Anita

Zitiert von: RFn
Ob Sie bis zu dem genanntem Mindestalter die Wartezeit erfüllt haben und wie hoch die Rente sein könnte, ergibt sichaus Ihrem individuellem Versicherungsverlauf.

Und wie die Gesetzgebung in 10 - 12 Jahren aussieht, steht in den Sternen!

Experten-Antwort

Ihre Frage wurde von RFn aus meiner Sicht bereits umfassend beantwortet.

- Vielen Dank an RFn -

von
BestAger

Zitiert von: RFn

Der Geburtsjahrgang 1961 kann frühestens nach dem Erreichen eines Labensalters von 61 Jahren und 6 Monaten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI mit einem Rentenabschlag von 10,8 % in Anspruch nehmen.

Weiterhin muss
- die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt sein und
- zum Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen.

Ob Sie bis zu dem genanntem Mindestalter die Wartezeit erfüllt haben und wie hoch die Rente sein könnte, ergibt sichaus Ihrem individuellem Versicherungsverlauf.


Diese 35 Jahre habe ich erst in 5 Jahren zusammen.
Wegen meiner Schwerbehinderung habe ich Arbeitslosenzeiten dazwischen.
Da war ich aber noch jüng und inzwischen bin ich ein alter Schwerbehinderter.
Das bedeutet dann, daß ich womöglich nicht mehr diese 35 Jahre zusammen bekomme werde.
Wirklich eine tolle Situation für mich.

von
RFn

Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten, das heißt mit
- Beitragszeiten,
- beitragsfreien Zeiten (Anrechnungs- und Ersatzzeiten) und
- Berücksichtigungszeiten

Anrechnungszeiten sind (bzw. können sein) z.B Zeiten der Arbeitslosigkeit, wenn eine Meldung beim Arbeitsamt erfolgte, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (Krankengeldbezug),
jede Schulausbildung ab dem 17. Geburtstag.
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Also können die ALO-Zeiten durchaus für die 35 Jahre gelten.
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Ab Vollendung des 55.Lebensjahres erhalten alle Versicherte alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft, in der auch aufgeführt ist, welche nachgewiesene oder gemeldete Versicherungszeiten bei Ihnen vorhanden sind, die Voraussetzungen für die einzelnen Rentenarten und wann diese frühestens in Anspruch genommen werden können.

Beantragen Sie eine aktuelle Rentenauskunft, dann haben Sie Gewissheit und brauchen nicht spekulieren. Eventuell wird dazu ein Kontenklärungs-/ergänzungverfahren durchgeführt.
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Es besteht auch die Möglichkeit, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Das können Sie auch tun, wenn Sie vollbeschäftigt sind.

Voraussetzung ist dass Sie
1. erwerbsgemindert sind,
2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit (5 Jahre)erfüllt haben.

Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein...
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Auch wenn Sie zur Zeit voll arbeiten, kann eine Erwerbsminderung vorliegen. Ein Grad der Behinderung spielt aber für die Feststellung der Erwerbsminderung keine Rolle.

Noch ein Tipp:
Wenn Sie arbeitslos geworden sind (und einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt haben), dann sagen Sie dem Arbeitsamt dass Sie vermittelt werden wollen, weil es sonst kein Arbeitslosengeld geben könnte.

von
BestAger

Hallo RFn,
Danke für die ausführliche Information.
Ausführliche Rentenauskunft liegt vor, es sind noch 5 Jahre die mir für die 35 Jahre fehlen.

Wenn ich eine Erwerbsgemindertenrente bekommen würde, habe ich mir jedenfalls den Weg verbaut, die letzten 5 Jahre noch irgendwie zusammen zu bekommen um den Anspruch auf die Schwerbehindertenrente zu haben.

Sehe ich das richtig ?
Wäre es nicht sinnvoll wenn ich diese 5 Jahre noch irgendwie zusammen kriege ?

von
RFn

Ja, im Prinzip sehen Sie das richtig.
Es gibt aber Möglichkeiten, auch während eines EM-Rentenbezuges die 35 Jahre voll zu bekommen:

Falls Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen sollten, können Sie ja noch bis zu einer individuellen Hinzuverdienstgrenze verdienen, also kommen dann weitere Pflichtbeiträge hinzu.

Bei einer vollen EM-Rente können Sie jederzeit einen Minijob ausüben (bis 400 EUR im Monat). Wenn Sie "auf die Versicherungsfreiheit" verzichten, dass heisst einen kleinen Aufstockungsbeitrag zahlen, werden daraus auch Pflichtbeiträge für die Wartezeit.

Auch kann eine volle EM-Rente während einem versicherungspflichtigem Hinzuverdienst nur anteilig gezahlt werden. Sofern aber die EM-Rente nicht allein aus medizinischen Gründen geleistet wird, besteht Möglichkeit, dass die Erwerbsunfähigkeit überprüft wird.
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Für ausführliche Erläuterungen reicht hier der Platz nicht aus, eine umfassende Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ist immer der beste Weg.

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