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Experten-Antwort

Unbefristete EM -Entfällt Arbeitsplatz?

von Hannes24.01.2014 | 12:45
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10 Antworten

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Wie verhält es sich wenn meine bestehende Befristete EM in eine unbefristete EM gewandelt wird? Endet dann mein Ruhendes Arbeitsverhältnis automatisch? Im Arbeitsvertrag steht nichts dazu. Die Firma ist Aus der Gewerkschaft ausgetreten. Betriebsrat , Personalabt. , geben unterschiedl Auskünfte dazu?!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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9 Antworten

NBGFUNam 24.01.2014 | 12:59
Hallo, dies ist grundsätzlich ein "firmeninternes" Anliegen. Es gibt Regelungen in Tarifverträgen, die ein Weiterbestehen eines Beschäftigungsverhältnisse bei EM auf Dauer ausschließen. Hierzu kann Ihnen jedoch niemand in der DRV verbindlich eine Aussage machen, dies liegt allein beim Arbeitgeber / Tarifpartner.
Hannesam 24.01.2014 | 13:14
Hm ok ... Dachte halt es hat jemand Erfahrung Damit gemacht.... Wie gesagt... Fa ist nicht Tarifgebunden, im Arbeitsvertrag steht nichts dazu und lt Betrieb heißt es mal so mal so? Eine Betriebsvereinbarung dazu scheint es also Nicht zu geben. Danke
Herz1952am 24.01.2014 | 14:14
An Hannes Es gibt bei den Amtsgerichten eine "Rechtspflegestelle". Wenden Sie sich an diese, vielleicht wird Ihnen da unbürokratisch geholfen. Praktisch hat in so einem Fall sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer ein sofortiges Recht der Kündigung aus wichtigem Grund. Auch eine Änderung des Arbeitsverhältnisses wäre möglich, z. B.: Minijob. Herz1952
Hannesam 24.01.2014 | 14:34
Danke Herz, Dann sollte ich vielleicht doch die Abfindung Annehmen solang die Rente noch befristet ist
Hannesam 24.01.2014 | 14:38
Achso ... Kurze Nachfrage an Herz: Gilt das mit der Kündigung aus wichtigen Grund Auch für Schwerbehinderte?
Herz1952am 25.01.2014 | 02:18
Also ich bin jetzt von der Tatsache "Wegfall der Arbeitsgrundlage" als wichtigem Grund ausgegangen. Andererseits bedarf jede Kündigung der Schriftform. Wie es in so einem Fall bei Schwerbehinderten der Fall ist (Wegfall der Arbeitsgrundlage) weis ich nicht. Wahrscheinlich müsste die Genehmigung der SB-Stelle auf jeden Fall eingeholt werden. Aber fragen Sie bitte bei der Rechtsbehelfsstelle des Amts- oder Arbeitsgericht nach. Insbesondere kann ich jetzt nicht nachvollziehen, weshalb die Abfindung (mit Kündigungsschreiben oder beiderseitiges Einvernehmen???) angeboten wurde. Ich selbst habe einmal eine solche Kündigung im Auftrag erledigt bei einem Mitarbeiter, der von der KK ausgesteuert war und dem die Firma keine der Verletzung adäquate Beschäftigung angeboten werden konnte. Er bekam dann noch ALG I (ohne Sperre) und danach Altersrente. Er war jedoch nicht SB. Rein gefühlsmäßig würde ich sagen: Abfindung annehmen und Arbeitsverhältnis beenden. Aber wie schon erwähnt: Fragen bei Amtsgericht ist kostenlos. Herz1952
Herz1952am 25.01.2014 | 02:22
Ich ersehe aus Ihrer Frage, dass die EM-Rente noch nicht auf unbestimmte Dauer lautet. Also besondere Vorsicht ist geboten. Herz1952
Hannesam 25.01.2014 | 12:36
Danke, Nein es wurde keine Kündigung ausgesprochen. Mir wurde aber eine Abfindung mit Aufhebungsvertrag angeboten. Deshalb fragte ich, denn falls das Arbeitsverhältnis autom endet wenn die Befristung evtl in einem Jahr entfristet wird wär es blöd jetzt nicht anzunehmen, nachdem ich diese Tätigkeit niemals mehr ausüben könnte. Ok werde mich dazu nochmal beraten lassen Danke nochmal
Herz1952am 26.01.2014 | 16:04
An Hannes, ich würde auch sagen, lassen Sie sich nochmal beraten. Notfalls unter Einschaltung von Arbeitsamt und DRV bzw. wie bereits erwähnt: Rechtsbehelfstelle. Ein Fall bei dem Abfindung bei EM-Rente angeboten wurde ist mir nicht bekannt. Es könnte auch an der Unsicherheit des Arbeitgebers/Personalbüros liegen, wie man in solchen Fällen reagieren kann. Ich selbst habe einmal einem Arbeitnehmer gekündigt, weil er aufgrund seiner dauernden gesundheitlichen Probleme keine Beschäftigung in unserem Betrieb mehr ausführen konnte (sofortige Kündigung aus wichtigem Grund). Er beantragte Rente und bekam bis zur Auszahlung Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld.
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