Unbefristete EM-Rente ruhendes Arbeitsverhältnis

von
Sunny

Ich habe ab März 2013 eine befristet EM Rente erhalten, die nun auf unbestimmte Dauer gewährt wird.
Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) will nun verständlicherweise wissen, wie es weitergeht.
Derzeit ruht mein Arbeitsverhältnis. Wie ist das denn nun, wenn ich auf unbestimmt Dauer berentet bin??
Könnte ja sein, dass in ein paar Jahren eine Prüfung kommt und es mir besser geht, und ich wieder arbeiten kann/könnte/soll.
Mein Arbeitsverhältnis besteht seit 1988.

Vielen Dank und liebe Grüsse

von
MWXZ

Hallo Sunny,

der Arbeitgeber-öffentlicher Dienst-siehe Tarifvertrag- mit der Bewilligung der Rente auf Dauer erlischt das Arbeitsverhältnis automatisch.
Alles Gute

von
Sunny

Wie sieht es mit Resturlaub aus? Ist der auch verfallen? Habe ich ein Anrecht auf ein Zeugnis?
Danke LG

von
Nahla

Für den Resturlaub kann man eine Urlaubsabgeltung verlangen, ebenso wie man ein Zeugnis verlangen kann (auch wenn man ein solches als Dauerrentner eigentlich nicht mehr braucht).

Die Urlaubsabgeltung muss aber auf alle Fälle beantragt werden!

von
Silvia

Hallo Sunny

Den Arbeitgeber unverzüglich über die aktuelle neue Situation benachrichtigen und per Bewilligungsbescheid nachweisen, dass die EM-Rente nunmehr unbefristet geleistet wird.

Laut Tarifvertrag ö.D. sollte das ehemalige Arbeitsverhältnis nunmehr automatisch zur Auflösung kommen.

Mit gleichem Schreiben die rechtlich zustehende Urlaubsabgeltung einfordern, da auch während des Ruhens des Arbeitverhältnis bei der vormals befristeten EM-Rente ein gesetzlicher Urlaubsanspruch angefallen ist.

Der volle Urlaubsanspruch aus den Jahren 2014 und 2015 würde demnach Abgeltung finden, da der Anspruch aus 2014 erst zum 31.3.2016 der Verjährung unterliegt!!!

Somit umgehend den Arbeitgeber in Kenntnis setzen, dass die unbefristete Rente bewilligt wurde, die eine Auflösung des Arbeitsverhältnis nach sich zieht und dir einen Urlaubsabgeltungsanspruch rechtens macht!

Gruß Silvia

von
Silvia

Ergänzend dazu auch bitte beachten, dass, falls eine anerkannte Schwerbehinderung von mindestens einem GdB 50 vorliegt, auch der einwöchig "Zusatzurlaubsanspruch" abzugelten ist!

Das wird manchmal von den Arbeitgebern gerne (wissend oder unwissend) vergessen!

Silvia

Experten-Antwort

Hallo Sunny,

zu arbeitsrechtlichen Fragen können wir im Rahmen dieses Forums leider keine Auskünfte geben. Hier sollten Sie sich an die Personalabteilung oder an Ihren Personalrat wenden.

von
Ratloser

...und nicht vergessen: Falls länger als 25 Jahre im ö.D, dann gibt es noch das 13. Monatsgehalt obendrauf.

von
Rudolf

Hallo Ratloser,
wie hast Du das gemeint?

Mir wurde während der EM-Zeitrente (ruhendes Arbeitsverhältnis) und auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Dauerrente kein Anspruch auf das 13. Monatsgehalt gewährt, auch nicht anteilsweise als Auszahlung wegen Auflösung des Vertrages.

In welcher Vorschrift bzw. Tarifvertrag TVöD steht das, incl. der 25 Jahre?

Vielen Dank im Voraus für Deine Mithilfe

von
Sunny

Das mit dem 13. Montatsgehalt würde mich auch interessieren.

von
Arko

Fragt bei eurem Arbeitgeber nach, ob der Tarifvertrag das hergibt.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Wann bin ich berufsunfähig?

Den Lebensstandard halten, wenn Berufsunfähigkeit eintritt – das ist der Sinn einer privaten BU-Versicherung. Aber wann genau zahlt die Versicherung?

Rente 

Teilrente: Für wen sie sich lohnt

Wer eine Altersrente beantragt, kann statt einer Vollrente eine Teilrente wählen. Vorteile und mögliche Nachteile.

Rente 

Rentenversicherungsnummer: Wo finde ich sie?

Was ist die Rentenversicherungsnummer? Welche habe ich? Und wie kann ich eine RVNR beantragen? Alles Wichtige zur Rentenversicherungsnummer.

Rente 

Rentenerhöhung 2023: Deutliches Plus

Von Juli an bekommen Millionen Menschen deutlich mehr Rente. Warum das so ist und was die nächsten Jahre bringen könnten.

Altersvorsorge 

Diese Steuermythen halten sich hartnäckig

Acht Mythen rund um die Steuererklärung und was wirklich dran ist.