Hallo Klausi,
es wird keine Schwierigkeiten geben, die DRV wird den Antrag ablehnen, weil sie bereits unbefristet EM sind und zuständigkeitshalber an ihre KK weiterleiten, [/quote]
Das ist eine ganz schön gewagte Aussage!
Sobald die DRV Kenntnis von der Reha bekommt, darf sie zwar nicht die Herausgabe des Reha-Entlassungsberichtes verlangen, sie darf aber das aktuelle berufliche Leistungsvermögen erneut überprüfen lassen.
Manchmal geht das sogar "auf dem kleinen Dienstweg", weil manche GKV-Mitarbeiter die DRV automatisch über den Reha-Ausgang informieren.
(Ob das nun erlaubt, grenzwertig oder sogar verboten ist, steht auf einem anderen Blatt!)
Fakt ist, dass im Reha-Bericht das aktuelle berufliche Leistungsvermögen bewertet wird. Und weder die Reha-Ärzte noch die Physiotherapeuten müssen unbedingt die selben Ansichten vertreten wie die Vorherigen Gutachter/Ärzte.
Seitdem ich meine EM-Rente hart erkämpft habe, habe ich keine erneute Reha-Maßnahme beantragt, obwohl ich alle drei Jahre eine bekommen würde.
Stattdessen lasse ich mir dauerhaft ambulante Physiotherapie verordnen, was bei meinem Krankheitsbild möglich ist.
Die (optionalen) Therapieberichte erhält nur meine Ärztin aber weder meine Krankenkasse und schon gar nicht die DRV.[/quote]
Wusste gar nicht das man eine EM-Rente hart erkämpfen kann.
Haben Sie da mit RV Arbeitern gekämpft bis jemand ihre EM Rente genehmigt hat?
Bei mir war es so das ich nur meine Krankenberichte incl. Fotos eingereicht habe und dann hat man mir einen Bescheid per Post geschickt das ich voll erwerbsgemindert bin.