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Experten-Antwort

unbefristete EMR, Antrag auf Reha-Maßnahme , würde es da Schwierigkeiten geben durch RV?

von Klausi27.07.2019 | 13:13
1231 Ansichten
19 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine unbefristete volle EMR, wegen einer anderen Erkrankung. Nun möchte der behandelne orthopädische Arzt für mich eine Reha-Maßnahme beantragen bzw. in die Wege leiten, weil ich einen Bandscheibenvorfall habe und andere degenerative Verschleißerkrankungen an der LWS. Weil ich aus orthopädischer Sicht, eine Reha benötige und dadurch die Schmerzen zu lindern und auch zu verbessern. Nun beziehe ich aber durch eine andere ERkrankung eine unbefristete volle EMR. Würde es da jetzt Schwierigkeiten geben seitens der RV, wegen der orthopädischen Erkrankung das ich da eine Reha-Maßnahme machen würde? Gruß Klausi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klausi,

da Sie eine UNbefristete volle Erwerbsminderungsrente beziehen ist grundsätzlich die Krankenkasse für den Reha-Antrag zuständig, unabhängig von den Diagnosen (Ausnahme bei Krebserkrankungen).

Die Rente wird laut Ihren Angaben aufgrund anderer Erkrankungen gezahlt, wie die Erkrankung, wegen der nun die Reha notwendig ist.

Es ist deshalb wohl nicht davon auszugehen, dass durch die Reha die der Erwerbsminderungsrente zugrundeliegenden gesundheitlichen Einschränkungen beseitigt werden können.

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18 Antworten

****am 27.07.2019 | 15:41
Hallo Klausi, es wird keine Schwierigkeiten geben, die DRV wird den Antrag ablehnen, weil sie bereits unbefristet EM sind und zuständigkeitshalber an ihre KK weiterleiten,
DRVam 27.07.2019 | 15:55
Als Erwerbsminderungsrentner ist die Krankenkasse für eine Reha zuständig. Sie sollten daher den Antrag sofort bei der Krankenkasse einreichen, damit vermeiden Sie die unnötige Weiterleitung von der Rentenversicherung an die Krankenkasse.
Kerstinam 27.07.2019 | 17:45
Das gilt nur für unbefristete EWR. Wer eine befristete EWR Rente erhält, der kann natürlich auch über die Rentenversicherung eine Reha beantragen. LG Kerstin
Klausiam 27.07.2019 | 17:17
Gilt das auch für einen der eine befristete volle EMR hat, wie mein Kumpel? Oder ist das nur für welche die eine unbefristete EMR beziehen? Gruß Klausi
KSCam 27.07.2019 | 19:21
Ein EM Rentner sollte es sich aber gut überlegen ob er einen Reha Antrag bei der DRV wirklich stellen will. Mit einem Reha Antrag bekunde ich doch dass ich die Chace sehe dass durch die Reha die Erwerbsfähigkeit verbessert wird. Wenn das dann aber nach der Reha so gesehen wird, könnte eine Rente schnell weg sein, spätestens beim nächsten Verlängerungsantrag dürfte folgende Argumentation nicht all zu sehr überraschen: "Kunde war doch in Reha, hat die erfolgreich absolviert und ist nicht mehr voll erwerbgemindert". Damit könnte sich ein Rententhema schnell erledigt haben und der Reha Antrag könnte zum Eigentor geworden sein.
Realistam 27.07.2019 | 19:29
Das ist eine ganz schön gewagte Aussage! Sobald die DRV Kenntnis von der Reha bekommt, darf sie zwar nicht die Herausgabe des Reha-Entlassungsberichtes verlangen, sie darf aber das aktuelle berufliche Leistungsvermögen erneut überprüfen lassen. Manchmal geht das sogar "auf dem kleinen Dienstweg", weil manche GKV-Mitarbeiter die DRV automatisch über den Reha-Ausgang informieren. (Ob das nun erlaubt, grenzwertig oder sogar verboten ist, steht auf einem anderen Blatt!) Fakt ist, dass im Reha-Bericht das aktuelle berufliche Leistungsvermögen bewertet wird. Und weder die Reha-Ärzte noch die Physiotherapeuten müssen unbedingt die selben Ansichten vertreten wie die Vorherigen Gutachter/Ärzte. Seitdem ich meine EM-Rente hart erkämpft habe, habe ich keine erneute Reha-Maßnahme beantragt, obwohl ich alle drei Jahre eine bekommen würde. Stattdessen lasse ich mir dauerhaft ambulante Physiotherapie verordnen, was bei meinem Krankheitsbild möglich ist. Die (optionalen) Therapieberichte erhält nur meine Ärztin aber weder meine Krankenkasse und schon gar nicht die DRV.
Rudof Schenkam 28.07.2019 | 08:47
Zitat von Realist anzeigenausblenden
Hallo Klausi, es wird keine Schwierigkeiten geben, die DRV wird den Antrag ablehnen, weil sie bereits unbefristet EM sind und zuständigkeitshalber an ihre KK weiterleiten,
Das ist eine ganz schön gewagte Aussage! Sobald die DRV Kenntnis von der Reha bekommt, darf sie zwar nicht die Herausgabe des Reha-Entlassungsberichtes verlangen, sie darf aber das aktuelle berufliche Leistungsvermögen erneut überprüfen lassen. Manchmal geht das sogar "auf dem kleinen Dienstweg", weil manche GKV-Mitarbeiter die DRV automatisch über den Reha-Ausgang informieren. (Ob das nun erlaubt, grenzwertig oder sogar verboten ist, steht auf einem anderen Blatt!) Fakt ist, dass im Reha-Bericht das aktuelle berufliche Leistungsvermögen bewertet wird. Und weder die Reha-Ärzte noch die Physiotherapeuten müssen unbedingt die selben Ansichten vertreten wie die Vorherigen Gutachter/Ärzte. Seitdem ich meine EM-Rente hart erkämpft habe, habe ich keine erneute Reha-Maßnahme beantragt, obwohl ich alle drei Jahre eine bekommen würde. Stattdessen lasse ich mir dauerhaft ambulante Physiotherapie verordnen, was bei meinem Krankheitsbild möglich ist. Die (optionalen) Therapieberichte erhält nur meine Ärztin aber weder meine Krankenkasse und schon gar nicht die DRV.
Wusste gar nicht das man eine EM-Rente hart erkämpfen kann. Haben Sie da mit RV Arbeitern gekämpft bis jemand ihre EM Rente genehmigt hat? Bei mir war es so das ich nur meine Krankenberichte incl. Fotos eingereicht habe und dann hat man mir einen Bescheid per Post geschickt das ich voll erwerbsgemindert bin.
Carinaam 28.07.2019 | 11:32
Zitat von Rudof Schenk anzeigenausblenden
Rudof Schenk schrieb

Hallo Klausi,

es wird keine Schwierigkeiten geben, die DRV wird den Antrag ablehnen, weil sie bereits unbefristet EM sind und zuständigkeitshalber an ihre KK weiterleiten, [/quote]

Das ist eine ganz schön gewagte Aussage!

Sobald die DRV Kenntnis von der Reha bekommt, darf sie zwar nicht die Herausgabe des Reha-Entlassungsberichtes verlangen, sie darf aber das aktuelle berufliche Leistungsvermögen erneut überprüfen lassen.

Manchmal geht das sogar "auf dem kleinen Dienstweg", weil manche GKV-Mitarbeiter die DRV automatisch über den Reha-Ausgang informieren.

(Ob das nun erlaubt, grenzwertig oder sogar verboten ist, steht auf einem anderen Blatt!)

Fakt ist, dass im Reha-Bericht das aktuelle berufliche Leistungsvermögen bewertet wird. Und weder die Reha-Ärzte noch die Physiotherapeuten müssen unbedingt die selben Ansichten vertreten wie die Vorherigen Gutachter/Ärzte.

Seitdem ich meine EM-Rente hart erkämpft habe, habe ich keine erneute Reha-Maßnahme beantragt, obwohl ich alle drei Jahre eine bekommen würde.

Stattdessen lasse ich mir dauerhaft ambulante Physiotherapie verordnen, was bei meinem Krankheitsbild möglich ist.

Die (optionalen) Therapieberichte erhält nur meine Ärztin aber weder meine Krankenkasse und schon gar nicht die DRV.[/quote]

Wusste gar nicht das man eine EM-Rente hart erkämpfen kann.

Haben Sie da mit RV Arbeitern gekämpft bis jemand ihre EM Rente genehmigt hat?

Bei mir war es so das ich nur meine Krankenberichte incl. Fotos eingereicht habe und dann hat man mir einen Bescheid per Post geschickt das ich voll erwerbsgemindert bin.

Sie Möchtegern-Komiker kommen sich wohl besonders cool vor, was? Wenn ein berechtigter (Renten)Antrag mit dubiosen Argumenten abgelehnt wird, hat man genau zwei Möglichkeiten: Entweder man findet sich damit ab oder man "kämpft" notfalls mit anwaltlicher und gerichtlicher Unterstützung um sein Recht. Konnten Sie soweit folgen oder muss ich verständlichere Worte wählen?
KSCam 28.07.2019 | 12:11
liebe Carina, und wenn ein dubioser Antrag mit berechtigten Argumenten abgelehnt wird, hat der Kunde auch die beiden Möglichkeiten: es entweder zu akzeptieren oder zu kämpfen. Schönen Tag noch.
Karl Wompelam 28.07.2019 | 13:15
Und wenn nach dem "Kampf" die Berentung erfolgt, was war dann letztendlich wohl dubios? Der Antrag oder die Ablehnung? Zwingt ein Sozialgericht die RV etwa zur Bewilligung eines vorher eigentlich dubiosen Antrages?
Carinaam 28.07.2019 | 15:13
liebe Carina, und wenn ein dubioser Antrag mit berechtigten Argumenten abgelehnt wird, hat der Kunde auch die beiden Möglichkeiten: es entweder zu akzeptieren oder zu kämpfen. Schönen Tag noch.
Und wenn nach dem "Kampf" die Berentung erfolgt, was war dann letztendlich wohl dubios? Der Antrag oder die Ablehnung? Zwingt ein Sozialgericht die RV etwa zur Bewilligung eines vorher eigentlich dubiosen Antrages?
Vielleicht ist der User @KSC auch so ein "Entscheider", der nach erfolgreicher Gegenwehr diverser Antragssteller seine Fehlentscheidungen korrigieren musste. Das würde zumindest seine Verärgerung erklären....
KSCam 28.07.2019 | 16:35
Glückwunsch Frau Psychologin, wo lesen Sie bei mir Verärgerung heraus?
Karl Wompelam 28.07.2019 | 17:24
Zitat von Carina anzeigenausblenden
Und wenn nach dem "Kampf" die Berentung erfolgt, was war dann letztendlich wohl dubios? Der Antrag oder die Ablehnung? Zwingt ein Sozialgericht die RV etwa zur Bewilligung eines vorher eigentlich dubiosen Antrages?
Vielleicht ist der User @KSC auch so ein "Entscheider", der nach erfolgreicher Gegenwehr diverser Antragssteller seine Fehlentscheidungen korrigieren musste. Das würde zumindest seine Verärgerung erklären....
Es gibt leider viele kleine "Könige", welche sich für unfehlbar halten und das nicht nur bei der RV. So manchem seine "Herrschaft" ist von der Sozialgerichtsbarkeit in der Luft zerrissen worden. Dann werden aus vermeintlichen Riesen schnell mal ganz, ganz kleine Zwerge.
Kaiseram 28.07.2019 | 20:20
Zitat von Karl Wompel anzeigenausblenden
liebe Carina, und wenn ein dubioser Antrag mit berechtigten Argumenten abgelehnt wird, hat der Kunde auch die beiden Möglichkeiten: es entweder zu akzeptieren oder zu kämpfen. Schönen Tag noch.
Und wenn nach dem "Kampf" die Berentung erfolgt, was war dann letztendlich wohl dubios? Der Antrag oder die Ablehnung? Zwingt ein Sozialgericht die RV etwa zur Bewilligung eines vorher eigentlich dubiosen Antrages?
Vielleicht ist der User @KSC auch so ein "Entscheider", der nach erfolgreicher Gegenwehr diverser Antragssteller seine Fehlentscheidungen korrigieren musste. Das würde zumindest seine Verärgerung erklären....
Es gibt leider viele kleine "Könige", welche sich für unfehlbar halten und das nicht nur bei der RV. So manchem seine "Herrschaft" ist von der Sozialgerichtsbarkeit in der Luft zerrissen worden. Dann werden aus vermeintlichen Riesen schnell mal ganz, ganz kleine Zwerge.
Genauso ist es allerdings auch mit vermeintlich erwerbsgeminderten Versicherten, die von der Sozialgerichstbarkeit auf den Boden der Realität zurückgeholt werden. Das hast Du bei Deiner Dramaturgie vergessen zu erwähnen, oder? Daher eher wohl ein polemischer Beitrag von Dir?!
Valzuunam 29.07.2019 | 08:42
Um mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Die DRV ist zuständig, wenn die Erwerbsminderung durch die Reha voraussichtlich behoben werden kann. Natürlich mit der Konsequenz, dass die Rente wegfällt Bei teilweiser Erwerbsminderung auch dann wenn die restliche Erwerbsfähig durch Reha erhalten wird. Ist die Reha nötig, ohne das die obigen Kriterien erfüllt sind dürfte die Krankenkasse zuständig sein.
Klartextredneram 29.07.2019 | 19:27
....vorausgesetzt, die aktuellen Reha-Ärzte schätzen das berufliche Leistungsvermögen ebenfalls als vollständig aufgehoben ein, was nicht unbedingt selbstverständlich ist!
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