Ich bekomme eine unbefristete voolle EMR. Im Bescheid steht, daß sich die RV vorbehält den Gesundheitszustand zu überprüfen. Ich beabsichtige mich künftig öfters im Süden aufzuhalten. Was kann passieren wenn ich während eines Aufenthaltes auf eine "Aufforderung zur Überprüfung des gesundheitlichen Zustands" erhalte und dieser nicht nachkomme? Kann die Zahlung der Rente eingestellt werden? Ist es daher ratsam dem RV den Auslandsaufenthalt mitzuteilen, damit eine derartige Situation nicht entstehen kann?
.
Hallo annemarie56,
ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland haben und sich hier überwiegend aufhalten.
Einer Aufforderung zur ärztlichen Untersuchung bzw. zur Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes und damit auch zur Stellung eines Antrages auf Weitergewährung Ihrer Rente sollten Sie unbedingt nachkommen. Sollten dies nicht erfolgen, kann die Erwerbsminderungsrente wegen fehlender Mitwirkung versagt werden (§§ 60 ff. SGB I).
Sie sollten daher unbedingt dafür Sorge tragen, dass Sie jemanden berechtigen, Ihre Post entgegenzunehmen und ggf. an Sie weiterzuleiten.
Sie können Ihrem zuständigen RV-Träger auch gerne mitteilen, in welchem Zeitraum Sie nicht in Deutschland sind. Allerdings kann man die ärztlichen Untersuchungen, ... nicht ewig hinausschieben. Über eine Weitergewährung Ihrer Rente kann eben nur auf Antrag von Ihnen und ggf. nach einer ärztlichen Untersuchung entschieden werden. Eine Weiterzahlung erfolgt nicht von amtswegen.
an experte,
wer lesen kann ist klar im vorteil!!!
rente ist unbefristet, also keine weitergewährung vom rentner zu beantragen.
lediglich eine ev. überprüfung seitens der rentenkasse ist zu beachten!!!!
sorry ... das hatte ich überlesen. Aber wir sind eben alle nur Menschen.
Auch eine unbefristete EM-Rente kann wegen fehlender Mitwirkung versagt bzw. entzogen werden.
Es gelten daher die o.g. Ausführungen hinsichtlich Ihrer Mitwirkungspflicht und Ihrer Post.