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Experten-Antwort

unbefristete eu rente

von malli20.09.2014 | 09:22
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hallo, ich habe eine bis juni 2015 befristete erwerbsminderungsrente bekommen, auch nur wegen "verrschlossenem arbeitsmarkt". dagegen läuft eien wiederspruch von mir. jetzt war ich gerade wieder in der herzklinik und mir wurde gesagt das sich meine chronische herzschwäche (max. noch 40%) auch nach der mitralklappenrekonstruktion im märz 2014 nicht weiter verbessern wird. ich muß damit rechnen in den nächsten 2-4 jahren eine neue klappe zu bekommen. aber auch dann werde ich nie wieder über 40% kommen da mein herzmuskel im "eimer" ist, eher mal ein neues herz...... das habe ich auch schriftlich und zwar: Die Leistungsfähigkeit des patienten ist deshalb, auch für leichte tätigkeiten am allgemeinen arbeitsmart, dauerhaft auf unter 3 stunden pro arbeitstag innerhalb einer 5 tage woche abgesunken. eine besserung des gesundheitszustandes ist aller voraussicht nach nicht zu erwarten. was soll ich nun tun, den wiederspruch zurück nehmen und einen antrag auf unbefristet rente stellen oder was? lg

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens sollten Sie den neuen Befundbericht noch nachreichen.

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10 Antworten

Herz1952am 20.09.2014 | 13:47
Hallo Malli, wurde der Bescheid erst kürzlich erlassen und Sie haben fristgemäß Widerspruch eingelegt? In diesem Fall würde ich das/die neuen Berichte unter Bezug auf den Widerspruch hinschicken und erst mal abwarten was dann rauskommt. Ob unbefristet oder z.B. auf drei Jahre befristet entscheidet die DRV. Bis Juni 2015 haben Sie die volle Rente ohnehin sicher. Selbst wenn eine Nachprüfung angeordnet wird, können Sie die neuen Argumente vorbringen. Spätestens vor Ablauf der Befristung kommen die aktuellen Fakten auf den Tisch. Meiner einer Herz ist auch im Eimer. Alles Gute für Ihre Gesundheit, vielleicht kann doch die jetzige Leistung erhalten werden. Mein Herz hält sich seit ca. 9 Jahren in einer verkehrsberuhigten 30er-Zone auf. Herz1952
von Ingridam 20.09.2014 | 13:34
Hallo Malli, man kann keinen Antrag auf unbefristete Rente stellen. Wenn sich ihr Zustand verschlechtert hat, dann schicken sie einen Befundbericht an die RV. Gute Besserung
malliam 20.09.2014 | 14:59
hallo herz1952, vielen dank für ihre zeilen. ich habe auch noch copd3 und bluthochdruck. sind sie berentet? lg
Maxam 20.09.2014 | 15:38
Klar Herz ist in Rente....unbefristet....er ist mittlerweiel aber schon 62.......seit wann genau er in Rente ist wird er Ihnen sicherlich nocht miteilen! Ich bin auch in unbefristeter Rente aber nicht wegen der Pumpe.....und bin noch wesentlich jünger! MfG
Sozialröchler?am 20.09.2014 | 18:22
Seit dem 01.01.2001 hat der Gesetzgeber die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) abgeschafft. Es gibt seit dem die Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente). Bei einem Leistungsbild von 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es eine eine befristet Rente wegen Erwerbsminderung jeweils für maximal 3 Jahre, wenn ein dem Leistungsvermögen entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist oder vermittelt werden kann (verschlossener Teilzeit-Arbeitsmarkt). Mehr können Sie auch bei einer Rente wegen Erwerbsminderung allein aus gesundheitlichen Gründen (Leistungsvermögen unter 3 Stunden) nur im Ausnahmefall erreichen. Wenn Sie die neuen medizinischen Befunde einreichen, wird im Widerspruchsverfahren voraussichtlich auch weiterhin ein befristeter Rentenanspruch festgestellt, also wohl kaum eine Verbesserung zu erreichen sein. Ob nun die Befristung aus Gründen des Arbeitsmarkts oder aus medizinischen Gründen besteht, macht für Sie zunächst keinen finanziellen Unterschied. Fragt sich, ob die Einlegung des Widerspruchs unter diesen Gesichtspunkten überhaupt Sinn machte. Wenn Sie die neuen Befunde bei Ihrem Antrag auf Weiterzahlung 2015 vorgelegt hätten, wäre der Anspruch auf Rente wegen EM aus medizinischen Gründen ohnehin neu geprüft worden.
Herz1952am 21.09.2014 | 11:15
Hallo Malli, Sie können eigentlich nichts falsch machen. Wie "Sozialröchler" schrieb ändert sich zumindest finanziell nichts bis 2015. Sie können immer noch die Atteste jederzeit - oder noch neuere - im Bedarfsfalle nachreichen. Zunächst hatte ich auch "Arbeitsmarktrente" auf 3 Jahre. Das ging nach dem "Prinzip Hoffnung" des "Reha-Arztes" (Anschluss-Heilbehandlung). Von der Uni-Klinik in Ffm. wusste ich allerdings, dass so ca. 35 % Auswurffraktion (normal ist 60%) übrigbleiben und dass man damit noch zufriedenstellend leben kann. So kam es dann auch. Es kamen da noch ein paar Kleinigkeiten hinzu wie Niereninsuffizienz 2. - 3. Grades und Vorhofflimmern, das nur mit einem Medikament zu beherrschen war, das allerdings die Schilddrüse ziemlich kaputt macht. Ich war arbeitsunfähig wg. einer anderen Krankheit ("habe Rücken"). Aber dann kamen gleich mehrere Infarkte gleichzeitig dazu. An Transplantation wurde auch gedacht, falls so viel Herzmuskel zerstört war, dass auch eine Bypass-Op nicht mehr möglich gewesen wäre. Ging aber zum Glück noch. Bekam zunächst Krankengeld für insgesamt 78 Wochen seit Beginn der ersten Erkrankung. Vor Aussteuerung wurde Rentenantrag gestellt und beim Arbeitsamt gemeldet. ALG I Bezug bis zur ersten Rentenzahlung. Nach Ablauf der Befristung wurde Rente "auf unbestimmte Zeit gewährt", da keine Besserung eintrat. Die erste Erkrankung war ab 15.12.1004. Infarkte am 13.03.2005. Die Auswurffraktion alleine sagt allerdings nichts über die tatsächliche Herzschwäche, da kommen noch andere Faktoren dazu. Es ist bei einer solchen Herzerkrankung durchaus nicht selten, dass eine Leistungsfähigkeit über 3 Std. nicht mehr möglich ist. Bei Ihnen würde ich mich soweit "aus dem Fenster lehnen" und sagen, dass es zu einer vollen Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen hinausläuft. Allerdings erhöht sich eine EM-Rente mit Erreichen der Altersgrenze nicht. Wichtiger ist Ihre Gesundheit, möglichst wenig Stress und das Leben jeden Tag genießen, soweit dies möglich ist. Es ist leider so, dass ein krankes Organ, ein anderes schädigt, aber mit regelmäßigen Kontrollen ist es meist beherrschbar. Alles Gute Herz1952
Sozialröchler?am 21.09.2014 | 17:44
Die Bewilligung einer unbefristeten Rente kommt nur dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Rentenfeststellung die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Die Ungewissheit der Prognose führt zur Befristung. Eine Dauerrente ist ausschließlich dann zu leisten, wenn aus ärztlicher Sicht bei Betrachtung des bisherigen Verlaufs nach medizinischen Erkenntnissen auch unter Berücksichtigung noch vorhandener therapeutischer Möglichkeiten eine Besserung auszuschließen ist, durch die sich eine rentenrelevante Steigerung der qualitativen und/oder quantitativen Leistungsfähigkeit ergeben würde. Zu den therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten zählen dabei alle anerkannten Behandlungsmethoden, auch geläufige Operationen, die zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit führen können, soweit nicht im Einzelfall aus dem Gesundheitszustand des Versicherten abzuleitende spezifische Kontraindikationen entgegenstehen. Auf eine Duldungspflicht oder Zumutbarkeit der therapeutischen Möglichkeit für den Versicherten kommt es nicht an (BSG vom 29.03.2006. Die zu § 102 SGB VI i. d. F. bis 31.12.2000 ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist auch im Umkehrschluss nicht mehr anzuwenden, so dass auch dann eine Zeitrente zu leisten ist, wenn die Wahrscheinlichkeit der Besserung weniger als 50 % beträgt. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
GroKoam 22.09.2014 | 06:58
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Malli,

Sie können eigentlich nichts falsch machen. Wie "Sozialröchler" schrieb ändert sich zumindest finanziell nichts bis 2015. Sie können immer noch die Atteste jederzeit - oder noch neuere - im Bedarfsfalle nachreichen.

Zunächst hatte ich auch "Arbeitsmarktrente" auf 3 Jahre. Das ging nach dem "Prinzip Hoffnung" des "Reha-Arztes" (Anschluss-Heilbehandlung). Von der Uni-Klinik in Ffm. wusste ich allerdings, dass so ca. 35 % Auswurffraktion (normal ist 60%) übrigbleiben und dass man damit noch zufriedenstellend leben kann. So kam es dann auch. Es kamen da noch ein paar Kleinigkeiten hinzu wie Niereninsuffizienz 2. - 3. Grades und Vorhofflimmern, das nur mit einem Medikament zu beherrschen war, das allerdings die Schilddrüse ziemlich kaputt macht.

Ich war arbeitsunfähig wg. einer anderen Krankheit ("habe Rücken"). Aber dann kamen gleich mehrere Infarkte gleichzeitig dazu. An Transplantation wurde auch gedacht, falls so viel Herzmuskel zerstört war, dass auch eine Bypass-Op nicht mehr möglich gewesen wäre. Ging aber zum Glück noch. Bekam zunächst Krankengeld für insgesamt 78 Wochen seit Beginn der ersten Erkrankung. Vor Aussteuerung wurde Rentenantrag gestellt und beim Arbeitsamt gemeldet. ALG I Bezug bis zur ersten Rentenzahlung. Nach Ablauf der Befristung wurde Rente "auf unbestimmte Zeit gewährt", da keine Besserung eintrat.

Die erste Erkrankung war ab 15.12.1004. Infarkte am 13.03.2005.

Die Auswurffraktion alleine sagt allerdings nichts über die tatsächliche Herzschwäche, da kommen noch andere Faktoren dazu. Es ist bei einer solchen Herzerkrankung durchaus nicht selten, dass eine Leistungsfähigkeit über 3 Std. nicht mehr möglich ist.

Bei Ihnen würde ich mich soweit "aus dem Fenster lehnen" und sagen, dass es zu einer vollen Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen hinausläuft. Allerdings erhöht sich eine EM-Rente mit Erreichen der Altersgrenze nicht.

Wichtiger ist Ihre Gesundheit, möglichst wenig Stress und das Leben jeden Tag genießen, soweit dies möglich ist. Es ist leider so, dass ein krankes Organ, ein anderes schädigt, aber mit regelmäßigen Kontrollen ist es meist beherrschbar.

Alles Gute

Herz1952

Haste wieder ein Opfer gefunden.
malliam 25.09.2014 | 09:07
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo Malli,

Sie können eigentlich nichts falsch machen. Wie "Sozialröchler" schrieb ändert sich zumindest finanziell nichts bis 2015. Sie können immer noch die Atteste jederzeit - oder noch neuere - im Bedarfsfalle nachreichen.

Zunächst hatte ich auch "Arbeitsmarktrente" auf 3 Jahre. Das ging nach dem "Prinzip Hoffnung" des "Reha-Arztes" (Anschluss-Heilbehandlung). Von der Uni-Klinik in Ffm. wusste ich allerdings, dass so ca. 35 % Auswurffraktion (normal ist 60%) übrigbleiben und dass man damit noch zufriedenstellend leben kann. So kam es dann auch. Es kamen da noch ein paar Kleinigkeiten hinzu wie Niereninsuffizienz 2. - 3. Grades und Vorhofflimmern, das nur mit einem Medikament zu beherrschen war, das allerdings die Schilddrüse ziemlich kaputt macht.

Ich war arbeitsunfähig wg. einer anderen Krankheit ("habe Rücken"). Aber dann kamen gleich mehrere Infarkte gleichzeitig dazu. An Transplantation wurde auch gedacht, falls so viel Herzmuskel zerstört war, dass auch eine Bypass-Op nicht mehr möglich gewesen wäre. Ging aber zum Glück noch. Bekam zunächst Krankengeld für insgesamt 78 Wochen seit Beginn der ersten Erkrankung. Vor Aussteuerung wurde Rentenantrag gestellt und beim Arbeitsamt gemeldet. ALG I Bezug bis zur ersten Rentenzahlung. Nach Ablauf der Befristung wurde Rente "auf unbestimmte Zeit gewährt", da keine Besserung eintrat.

Die erste Erkrankung war ab 15.12.1004. Infarkte am 13.03.2005.

Die Auswurffraktion alleine sagt allerdings nichts über die tatsächliche Herzschwäche, da kommen noch andere Faktoren dazu. Es ist bei einer solchen Herzerkrankung durchaus nicht selten, dass eine Leistungsfähigkeit über 3 Std. nicht mehr möglich ist.

Bei Ihnen würde ich mich soweit "aus dem Fenster lehnen" und sagen, dass es zu einer vollen Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen hinausläuft. Allerdings erhöht sich eine EM-Rente mit Erreichen der Altersgrenze nicht.

Wichtiger ist Ihre Gesundheit, möglichst wenig Stress und das Leben jeden Tag genießen, soweit dies möglich ist. Es ist leider so, dass ein krankes Organ, ein anderes schädigt, aber mit regelmäßigen Kontrollen ist es meist beherrschbar.

Alles Gute

Herz1952

malliam 11.10.2014 | 12:08
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