Hallo Sch.R.
so wie Sie den Sachverhalt schildern, und wie von galwien bereits angedeutet, liegt in der Urlaubsabgeltung anzurechnender Hinzuverdienst vor, insbesondere, da es keine tarifvertraglichen Regelungen gibt. Ohne aber die arbeitsvertraglichen Einzelheiten zu kennen, können wir uns hier im Forum nicht endgültig festlegen. Die Sachbearbeitung wird daher eine Anfrage an Ihren Arbeitgeber richten und konkret danach fragen, ob das Beschäftigungsverhältnis ruht oder das Beschäftigungsverhältnis ruhen wird aufgrund arbeitsvertraglicher oder tarifvertraglicher Regelungen im Falle einer Rente wegen Erwerbsminderung (z. B. bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit)? Ruhen bedeutet hier, dass das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und lediglich die Hauptleistungspflichten (Arbeitspflicht, Zahlung von Arbeitsentgelt) aufgrund beispielsweise unbezahltem Urlaub, Streik, Aussperrung, aber nicht bei Arbeitsunfähigkeit, als suspendiert gelten.