Liebe Forums-Mitglieder,
ich hätte da mal eine Frage, die jetzt nicht unbedingt mit der EWR zusammenhängt, vielmehr geht es mir um eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage. Seit Anfang 2015 beziehe
ich aufgrund gesundheitlicher Einschränkung (Traumata) eine unbefristete volle EWR. Ich bin 52 Jahre alt. Durch diese Erkrankung gab es leider sehr viele Unterbrechungen in meiner Erwerbsbiographie, die es mir -trotz großer Anstrengung-
nicht möglich machte, eine angemessene Rente zu erarbeiten.
Ergänzend bekomme ich die Grundsicherung.
Mein ermittelter Bedarf liegt ungefähr bei 845,- Euro.
Meine ergänzende Grundsicherung liegt bei ca. 302,- Euro.
Da ich dauerhaft davon nicht leben kann und mich etwas stabieler fühle, denke ich über eine 450-Euro-Tätigkeit nach.
Diese muss ich auch erstmal finden.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Grundsicherungsamt
wurde mir die 30/70% Regelung erklärt...d.h, dass ich von jedem verdienten Euro dreizig Cent behalten darf.
Angenommen ich gehe zwei Sunden, die mit 10 Euro/h vergütet werden arbeiten, darf ich 6 Euro behalten und 14,- Euro werden mir mit meinen Grundsicherungsleistungen verrechnet.
Jetzt zu meiner Frage...bei dieser Berechnung schaffe ich es doch nie -mit einer 450 Euro Tätigkeit- aus der Grundsicherung zu kommen, oder habe ich da einen Denkfehler?
Wieviel müsste ich denn da theoretisch verdienen?
Nunja, gesellschaftspolitisch gesehen wäre es doch auch sinvoll für Menschen mit einer kleinen EWR einen Freibetrag
einzuführen, vielleicht 100,- Euro, damit das Arbeiten gehen
auch eine angemessene Anerkennung findet.
Ich hatte keine Chance mir eine Rente zu erarbeiten.
Vielen Dank für weitere Auskünfte!
N.