Hallo, Naturliebhaberin,
wir verweisen auf den Beitrag von Kleao, sollten Sie weitere Fragen haben zur Thematik, ab welchem eigenen Einkommen neben der EM-Rente ein Anspruch auf Grundsicherung nicht mehr besteht, bitten wir Sie darum, dies mit dem Träger der Grundsicherung durchzurechnen.