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Experten-Antwort

Unbefristete EWR und ergänzende Grundsicherung

von Naturliebhaberin23.01.2019 | 15:28
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Liebe Forums-Mitglieder, ich hätte da mal eine Frage, die jetzt nicht unbedingt mit der EWR zusammenhängt, vielmehr geht es mir um eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage. Seit Anfang 2015 beziehe ich aufgrund gesundheitlicher Einschränkung (Traumata) eine unbefristete volle EWR. Ich bin 52 Jahre alt. Durch diese Erkrankung gab es leider sehr viele Unterbrechungen in meiner Erwerbsbiographie, die es mir -trotz großer Anstrengung- nicht möglich machte, eine angemessene Rente zu erarbeiten. Ergänzend bekomme ich die Grundsicherung. Mein ermittelter Bedarf liegt ungefähr bei 845,- Euro. Meine ergänzende Grundsicherung liegt bei ca. 302,- Euro. Da ich dauerhaft davon nicht leben kann und mich etwas stabieler fühle, denke ich über eine 450-Euro-Tätigkeit nach. Diese muss ich auch erstmal finden. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Grundsicherungsamt wurde mir die 30/70% Regelung erklärt...d.h, dass ich von jedem verdienten Euro dreizig Cent behalten darf. Angenommen ich gehe zwei Sunden, die mit 10 Euro/h vergütet werden arbeiten, darf ich 6 Euro behalten und 14,- Euro werden mir mit meinen Grundsicherungsleistungen verrechnet. Jetzt zu meiner Frage...bei dieser Berechnung schaffe ich es doch nie -mit einer 450 Euro Tätigkeit- aus der Grundsicherung zu kommen, oder habe ich da einen Denkfehler? Wieviel müsste ich denn da theoretisch verdienen? Nunja, gesellschaftspolitisch gesehen wäre es doch auch sinvoll für Menschen mit einer kleinen EWR einen Freibetrag einzuführen, vielleicht 100,- Euro, damit das Arbeiten gehen auch eine angemessene Anerkennung findet. Ich hatte keine Chance mir eine Rente zu erarbeiten. Vielen Dank für weitere Auskünfte! N.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Naturliebhaberin,

wir verweisen auf den Beitrag von Kleao, sollten Sie weitere Fragen haben zur Thematik, ab welchem eigenen Einkommen neben der EM-Rente ein Anspruch auf Grundsicherung nicht mehr besteht, bitten wir Sie darum, dies mit dem Träger der Grundsicherung durchzurechnen.

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15 Antworten

KSCam 23.01.2019 | 16:30
Lesen Sie doch bitte den entsprechenden Bericht auf der Startseite von Ihre-Vorsorge.de Dann sind Sie vielleicht schlauer und wissen was die Politik plant und vielleicht mal kommt.
Wunscham 23.01.2019 | 17:24
Ja genau, worauf will er konkret hinaus. Das würde mich brennend interessieren. Danke.
Naturliebhaberinam 23.01.2019 | 17:16
Vielen Dank, aber ich weiss nicht, worauf Sie konkret hinaus wollen. N.
Danielaam 23.01.2019 | 17:34
Nach meiner Berechnung bist du mit einen 450 aus der Gru/ Si raus, denn grob gerechnet hast du so etwas über 900€. Du könntest aber einfach nur 100€ verdienen, denn dann hättest du sogar 945€ und bräuchtest weniger arbeiten, denn 100€ sind anrechnungsfähig bei Gru/si
Naturliebhaberinam 23.01.2019 | 18:34
Vielen Dank Daniela, ich habe aber die Information erhalten, dass in einer unbefristeten EWR kein Freibetrag in der ergänzenden Grundsicherung vorgesehen ist (mit einer Ausnahme: Das Ehrenamt). Die gibt es aber auch nicht wie Sand am Meer und muss ja auch zu einem passen. N.
Ottoam 23.01.2019 | 19:03
900 Euro, Wow. Das sind 1800 Mark. Schon in den Helmut-Schmidt-Witzen, die wir uns vor 40(!)Jahren erzählt haben, hatten die Leute 2000 im Portomanaie. Wie sich doch alles so ent.
Naturliebhaberinam 23.01.2019 | 18:34
Vielen Dank Daniela, ich habe aber die Information erhalten, dass in einer unbefristeten EWR kein Freibetrag in der ergänzenden Grundsicherung vorgesehen ist (mit einer Ausnahme: Das Ehrenamt). Die gibt es aber auch nicht wie Sand am Meer und muss ja auch zu einem passen. N.
Naturliebhaberinam 23.01.2019 | 18:34
Vielen Dank Daniela, ich habe aber die Information erhalten, dass in einer unbefristeten EWR kein Freibetrag in der ergänzenden Grundsicherung vorgesehen ist (mit einer Ausnahme: Das Ehrenamt). Die gibt es aber auch nicht wie Sand am Meer und muss ja auch zu einem passen. N.
Naturliebhaberinam 23.01.2019 | 20:42
Guten Abend Otto, ihre Anmerkung hilft mir nicht weiter, aber ich weiss worauf Sie hinaus wollen. In einer Leistungsgesellschaft mit dem Anspruch auf ständiger Verfügbarkeit...da bleibt wenig Raum für die Erwerbsgeminderten. Diese Gesellschaft hat es verlernt sozial miteinander umzugehen, dafür brauch es dann Gesetze. N.
Klaeoam 23.01.2019 | 22:37
Hier werden falsche Infos weitergegeben. Grusi ist SGB XII und da gibt es keinen Freibetrag von 100 € wie im SGB II. Von einem 450 € Job bleiben in der Grusi maximal 135 € plus notwendige Ausgaben wie Fahrtkostenpauschale von 36 €. Das abgezogene Geld wird mit der Grusi verrechnet. In dem genannten Fall kann es daher knapp dazu kommen, dass man herausfällt. Plan B ist Wohngeld. Hier gibt es idR ein paar Euro mehr, sodass dort noch ein Anspruch entstehen kann. Unterm Strich hat man aber nicht mehr als Grusi man deckt in dem Beispiel einfach nur seinen bedarf selbst anstatt teilweise durch Grusi. Alternativ wäre eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einer Entschädigung bis 200 Euro monatlich sinnvoll da anrechnungsfrei man hat also 200 Euro netto mehr.
Naturliebhaberinam 24.01.2019 | 08:45
Vielen Dank für diese Auskunft. N.
Naturliebhaberinam 24.01.2019 | 19:13
Guten Abend Otto, ja, das ginge in die richtige Richtung. Mit dieser kleinen EWR fühlt man sich schon, nach einer langen Odysee, kalt gestellt..ohne jemals wieder richtig am sozialen Leben teilnehmen zu können. Das kommt noch zu der Erkrankung hinzu. Irgendwann werden wir diesen Betrug erkennen. Schönen Abend, N.
Ottoam 24.01.2019 | 19:29
Zitat von Naturliebhaberin anzeigen
. Schwupp war der Beitrag weg. Hier wäre die Politik mal gefordert. Diese ganzen Bemessungen grusi, Selbstbehalt usw. alle nicht mehr Zeitgemäß. Die Pre im Land sprechen eine andere Sprache. Und es gibt leider Menschen, die schaffen keine Erwerbsbiographien von 40 Jahren auf Grund ihrer Gesundheit. Dann sind sie nicht nur krank, sonder auch noch arm. Die höhere Zurechnungszeit bei den EM Renten ist da schon ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn es nur für Meutentner ist. Trotzen kann man froh sein, dass es das Netz für alle Fälle hier gibt.
Naturliebhaberinam 26.01.2019 | 16:05
Hier werden falsche Infos weitergegeben. Grusi ist SGB XII und da gibt es keinen Freibetrag von 100 € wie im SGB II. Von einem 450 € Job bleiben in der Grusi maximal 135 € plus notwendige Ausgaben wie Fahrtkostenpauschale von 36 €. Das abgezogene Geld wird mit der Grusi verrechnet. In dem genannten Fall kann es daher knapp dazu kommen, dass man herausfällt. Plan B ist Wohngeld. Hier gibt es idR ein paar Euro mehr, sodass dort noch ein Anspruch entstehen kann. Unterm Strich hat man aber nicht mehr als Grusi man deckt in dem Beispiel einfach nur seinen bedarf selbst anstatt teilweise durch Grusi. Alternativ wäre eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einer Entschädigung bis 200 Euro monatlich sinnvoll da anrechnungsfrei man hat also 200 Euro netto mehr.
Da teilt man dem Sozialamt den Minijob nicht mit und hat 450 Euro mehr. Geht bei mir seit Jahren so und keiner brummt herum.
Ich glaube, das darf man hier nicht so äußern..Ich kann Sie verstehen, wenn andere Möglichkeiten nicht mehr gegeben sind. N.
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