Hallo Dauerrentner,
eine Tätigkeit von unter 3 Stunden täglich führt nicht zur Überprüfung Ihres Anspruches.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Dauerrentner,
eine Tätigkeit von unter 3 Stunden täglich führt nicht zur Überprüfung Ihres Anspruches.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Dauerrentner,
die Rentenversicherungsträger können unabhängig von einer Arbeitsaufnahme theoretisch immer überprüfen, ob eine Erwerbsminderung weiterhin vorliegt. Die Beurteilung liegt im Ermessen des Sozialmedizinischen Dienstes. Das Begutachtungsverfahren kann sich bei den verschiedenen Rentenversicherungsträgern unterscheiden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
... um festzustellen, wie es ihnen geht, haben sie offensichtlich irgendwas mit ihrem Körper, ihrer Seele oder dem Leben missverstanden. Die Ahnungslosigkeit über das eigene Befinden und körperliche sowie seelische Vorgänge ist in der Tat eine Volksseuche, aber das muss ja nicht auf jeden so wie auf Sie zutreffen.Wäre es gemäß Paragraph 60 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I nicht mitzuteilen, wenn ich merke, dass 3 Stunden und mehr an täglicher Arbeit wieder möglich sind, selbst wenn ich tatsächlich weniger arbeite?Wenn Sie ohne Not Ihre Rente riskieren wollen, dürfen Sie der DRV gerne mitteilen, dass Sie sich wieder für fitt halten und wollen dass Ihrer Rente überprüft wird. Nur zu! Dann sehen Sie was eine etwaige Überprüfung ergibt. Sind Sie im Nebenberuf Arzt, dass Sie das beurteilen können?
Ja, dazu hätte ich auch noch eine Rückfrage an die Experten. In einem alten Thread hat nämlich ein Experte geschrieben, dass eine Arbeitsaufnahme immer zu einer Überprüfung führt. Was stimmt denn nun ? Auch wenn man sich strikt an die Regeln hält führt das immer zur Überprüfung ?Hallo Dauerrentner, eine Tätigkeit von unter 3 Stunden täglich führt nicht zur Überprüfung Ihres Anspruches. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungDas können Sie dem Fragesteller in die Hand versprechen, dass die Arbeitsaufnahme definitiv nicht zur Überprüfung der weiteren Rentenberechtigung führt?
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