Unbefristete Rente und Minijob

von
Dauerrentner

Hallo,
Ich, 48 Jahre, beziehe eine unbefristete EM Rente und bin jetzt aufgrund der gestiegener Energiekosten gezwungen mir einen Minijob zu suchen. Ich will mich streng an die Regeln halten und nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten und 450 Euro im Monat. Ich habe gelesen, dass das eine Überprüfung meiner Rente auslösen könnte. Stimmt das ? Wozu gibt es dann diese Erlaubnis zum Hinzuverdienst überhaupt ? Wer bezieht von Euch die Dauerrente und macht einen Minijob ? Gab das Ärger ?

von
---

Erwerbsminderung und Minijob

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsminderung-und-minijob-1.html

Experten-Antwort

Hallo Dauerrentner,

eine Tätigkeit von unter 3 Stunden täglich führt nicht zur Überprüfung Ihres Anspruches.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Frage

Wäre es gemäß Paragraph 60 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I nicht mitzuteilen, wenn ich merke, dass 3 Stunden und mehr an täglicher Arbeit wieder möglich sind, selbst wenn ich tatsächlich weniger arbeite?

von
KSC

Zitiert von: Frage
Wäre es gemäß Paragraph 60 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I nicht mitzuteilen, wenn ich merke, dass 3 Stunden und mehr an täglicher Arbeit wieder möglich sind, selbst wenn ich tatsächlich weniger arbeite?

Wenn Sie ohne Not Ihre Rente riskieren wollen, dürfen Sie der DRV gerne mitteilen, dass Sie sich wieder für fitt halten und wollen dass Ihrer Rente überprüft wird.

Nur zu! Dann sehen Sie was eine etwaige Überprüfung ergibt.

Sind Sie im Nebenberuf Arzt, dass Sie das beurteilen können?

von
Frage

Dann sind das also gesetzlich normierte Mitteilungs- und Mitwirkungsanregungen?
Interessant.

von
Wenn Sie einen Arzt brauchen...

Zitiert von: KSC
Zitiert von: Frage
Wäre es gemäß Paragraph 60 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I nicht mitzuteilen, wenn ich merke, dass 3 Stunden und mehr an täglicher Arbeit wieder möglich sind, selbst wenn ich tatsächlich weniger arbeite?

Wenn Sie ohne Not Ihre Rente riskieren wollen, dürfen Sie der DRV gerne mitteilen, dass Sie sich wieder für fitt halten und wollen dass Ihrer Rente überprüft wird.

Nur zu! Dann sehen Sie was eine etwaige Überprüfung ergibt.

Sind Sie im Nebenberuf Arzt, dass Sie das beurteilen können?

... um festzustellen, wie es ihnen geht, haben sie offensichtlich irgendwas mit ihrem Körper, ihrer Seele oder dem Leben missverstanden. Die Ahnungslosigkeit über das eigene Befinden und körperliche sowie seelische Vorgänge ist in der Tat eine Volksseuche, aber das muss ja nicht auf jeden so wie auf Sie zutreffen.

von
Außerdem...

... ist Ihre passive Aggression, die sie in fast jeder ihrer Antworten verbreiten, einfach unerträglich. Vielleicht sollten Sie einmal eine Therapie machen.

von
Kujau

Zitiert von: Experte
Hallo Dauerrentner,

eine Tätigkeit von unter 3 Stunden täglich führt nicht zur Überprüfung Ihres Anspruches.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Das können Sie dem Fragesteller in die Hand versprechen, dass die Arbeitsaufnahme definitiv nicht zur Überprüfung der weiteren Rentenberechtigung führt?

von
Dauerrentner

Zitiert von: Kujau
Zitiert von: Experte
Hallo Dauerrentner,

eine Tätigkeit von unter 3 Stunden täglich führt nicht zur Überprüfung Ihres Anspruches.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Das können Sie dem Fragesteller in die Hand versprechen, dass die Arbeitsaufnahme definitiv nicht zur Überprüfung der weiteren Rentenberechtigung führt?

Ja, dazu hätte ich auch noch eine Rückfrage an die Experten. In einem alten Thread hat nämlich ein Experte geschrieben, dass eine Arbeitsaufnahme immer zu einer Überprüfung führt. Was stimmt denn nun ? Auch wenn man sich strikt an die Regeln hält führt das immer zur Überprüfung ?

Experten-Antwort

Hallo Dauerrentner,

die Rentenversicherungsträger können unabhängig von einer Arbeitsaufnahme theoretisch immer überprüfen, ob eine Erwerbsminderung weiterhin vorliegt. Die Beurteilung liegt im Ermessen des Sozialmedizinischen Dienstes. Das Begutachtungsverfahren kann sich bei den verschiedenen Rentenversicherungsträgern unterscheiden.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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