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Experten-Antwort

Unbefristete Teil-Erwerbsminderung nach Reha aberkannt werden?

von Kranksein31.03.2015 | 17:36
1855 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, aufgrund meines Gesundheitszustandes habe ich eine Reha in Anspruch genommen. Ich bin teilberentet und habe neben der Rente immer gearbeitet, 4,5 Stunden. Nach der Reha hat der Therapeut in seinen Abschlussbericht geschrieben, mit mir wurde besprochen und ich hätte zugestimmt, dass ich noch 6 und mehr Stunden Arbeiten kann. Das habe ich heute, wenige Tage nach meiner Reha beim Arzt erfahren, den ich aufgesucht habe, weil es mir so schlecht geht. Es ist aber mit mir nicht besprochen worden und die Entlassungsdiagnosen beinhalten 5 Diagnosen mit denen man im Normalfall krank geschrieben worden würde. Was passiert denn nun?Bin völlig fertig mit den Nerven.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Kranksein",

wie Sie schreiben, beziehen sie eine unbefristete Teil-Erwerbsminderungsrente, neben der Sie immer 4,5 Stunden gearbeitet haben. Bei solchen Konstellationen kann es durchaus Sinn machen eine Reha-Leistung in Anspruch zu nehmen, um das Restleistungsvermögen, sprich die bisherige Arbeit von 4,5 Stunden, weiterhin ausüben zu können und nicht eine volle Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen zu müssen. Insofern möchte ich die Aussagen von "Schorsch" und "Schade" hier etwas entkräften. Hier wird der Eindruck erweckt, die Rentenversicherungsträger wären darauf bedacht Reha-Leistungen zu erbringen, um solchen Menschen wie Ihnen die Rente zu entziehen. Dies ist sicherlich nicht der Fall.

Sie sollten zunächst abwarten, wie Ihr Rentenversicherungsträger auf die Einschätzung Ihres Leistungsvermögens durch den Arzt der Rehabilitationseinrichtung reagiert. Sollte es wirklich zu einer Anhörung mit dem Ziel des Rentenentzugs kommen, haben Sie 4 Wochen Zeit sich zu dieser Absicht zu äußern. Es ist dann immer noch ausreichend Zeit einen Arzt Ihres Vertrauens aufzusuchen und um eine medizinische Begründung zu bitten, warum Sie weiterhin nur für 4,5 Stunden eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Hiermit wird sich der Rentenversicherungsträger dann auseinandersetzen müssen. Was dann geschieht kann an dieser Stelle nicht gesagt werden. Es wäre alles nur Spekulation.

Tipp: Warten Sie erst einmal in Ruhe ab und lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Jetzt keine unnötigen Schnellschüsse Ihrerseits. Es kann durchaus sein, dass der beratende Arzt der Rentenversicherungsträger die Einschätzung des Arztes der Reha-Einrichtungen nicht teilt.

Weiterhin viel Erfolg!!!

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5 Antworten

Schorscham 31.03.2015 | 19:49
Es wird schwierig sein, die DRV davon zu überzeugen, dass die sozialmedizinische Beurteilung Ihrer Reha-Ärzte unzutreffend ist. Es ist dabei auch völlig unerheblich, ob Sie der Einschätzung Ihres Leistungsvermögens zugestimmt haben oder nicht. Nach Lage der Dinge werden Sie wohl damit rechnen müssen, dass ein sogenanntes Rentenentziehungsverfahren eingeleitet wird. Das heißt, die DRV wird Ihnen mitteilen, dass man beabsichtigt Ihre Rente zu entziehen, weil Sie aus sozialmedizinischer Sicht nicht mehr rentenrelevant erwerbsgemindert sind. Sie haben dann die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme dazu abzugeben. Bleibt Ihre Stellungnahme wirkungslos, erhalten Sie einen Rentenentziehungsbescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen können. Wird auch dieser abgewiesen, bliebe nur noch der Klageweg. Bis zur entgültigen Entscheidung würde Ihre Rente unter Vorbehalt weitergezahlt. Sollten Sie jedoch endgültig unterliegen, müssten Sie die bis dahin zu Unrecht erhaltene Rente erstatten. Ich beziehe seit 15 Jahren eine BU-Rente nach altem Recht. Und aus oben genannten Gründen habe ich es bisher unterlassen, stationäre Reha-Maßnahmen zu beantragen. Ihr Erlebnis bestätigt mich darin, dass meine Entscheidung richtig war. MfG
Schadeam 31.03.2015 | 21:38
Man könnte sagen, dass Sie mit dem Rehaantrag ein Eigentor geschossen haben. Wer Reha beantragt, macht das doch deswegen um die Erwerbsminderung zu verbessern oder wiederherstellen zu lassen - wenn dieses Rehaziel erreicht wird, könnte hinterher eine Rente weg sein. Ist doch nicht verwunderlich, oder?
Krankseinam 01.04.2015 | 10:51
Guten Morgen, ja ich bin mit dem Nerven am Ende, in der Tat hatte ich eine Reha eingeleitet, um mein Restvermögen zu stabilisieren. Es zeichnete sich aber ab, das ich auch mit den Therapien häufig überfordert war. Ich hab jetzt in der Reha angerufen, um zu klären, wie der Thera. darauf gekommen ist. Denn meine Testergebnisse haben sie im Gegensatz um ersten Tag nicht verbessert. Meine behandelnde Ärztin sieht es auch wie ich.
Krankseinam 01.04.2015 | 10:51
Guten Morgen, ja ich bin mit dem Nerven am Ende, in der Tat hatte ich eine Reha eingeleitet, um mein Restvermögen zu stabilisieren. Es zeichnete sich aber ab, das ich auch mit den Therapien häufig überfordert war. Ich hab jetzt in der Reha angerufen, um zu klären, wie der Thera. darauf gekommen ist. Denn meine Testergebnisse haben sie im Gegensatz um ersten Tag nicht verbessert. Meine behandelnde Ärztin sieht es auch wie ich.
felidaam 07.04.2015 | 08:50
Guten Morgen, ich habe auch eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente (Jahrgang 1959) wegen Berufsunfähigkeit und mir kamen von anderen schon auch Bedenken zu Ohren, dass es evtl. wie oben beschrieben kommen könnte. Habe mich jetzt nicht davon abhalten lassen, Reha zu beantragen, denn ich muss versuchen, den status quo zu stabilisieren, sonst geht es garantiert nicht mehr lange weiter mit 5 std. arbeit am tag. deshalb denke ich auch, ruhe bewahren ist sicher angebracht.
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