Hallo "Kranksein",
wie Sie schreiben, beziehen sie eine unbefristete Teil-Erwerbsminderungsrente, neben der Sie immer 4,5 Stunden gearbeitet haben. Bei solchen Konstellationen kann es durchaus Sinn machen eine Reha-Leistung in Anspruch zu nehmen, um das Restleistungsvermögen, sprich die bisherige Arbeit von 4,5 Stunden, weiterhin ausüben zu können und nicht eine volle Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen zu müssen. Insofern möchte ich die Aussagen von "Schorsch" und "Schade" hier etwas entkräften. Hier wird der Eindruck erweckt, die Rentenversicherungsträger wären darauf bedacht Reha-Leistungen zu erbringen, um solchen Menschen wie Ihnen die Rente zu entziehen. Dies ist sicherlich nicht der Fall.
Sie sollten zunächst abwarten, wie Ihr Rentenversicherungsträger auf die Einschätzung Ihres Leistungsvermögens durch den Arzt der Rehabilitationseinrichtung reagiert. Sollte es wirklich zu einer Anhörung mit dem Ziel des Rentenentzugs kommen, haben Sie 4 Wochen Zeit sich zu dieser Absicht zu äußern. Es ist dann immer noch ausreichend Zeit einen Arzt Ihres Vertrauens aufzusuchen und um eine medizinische Begründung zu bitten, warum Sie weiterhin nur für 4,5 Stunden eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Hiermit wird sich der Rentenversicherungsträger dann auseinandersetzen müssen. Was dann geschieht kann an dieser Stelle nicht gesagt werden. Es wäre alles nur Spekulation.
Tipp: Warten Sie erst einmal in Ruhe ab und lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Jetzt keine unnötigen Schnellschüsse Ihrerseits. Es kann durchaus sein, dass der beratende Arzt der Rentenversicherungsträger die Einschätzung des Arztes der Reha-Einrichtungen nicht teilt.
Weiterhin viel Erfolg!!!
Ihr Experte