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Experten-Antwort

unbefristete Teilerwerbsminderungsrente

von Sun29.07.2021 | 13:21
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenforum, 1. werden Überprüfungen, ob die Rente noch gerechtfertigt ist sporadisch, zu bestimmten Terminen (gewisser Rhythmus), oder aus bestimmten Anlässen durchgeführt? 2. bei der Umwandlung in eine Nachfolgerente/Altersrente ist die Hälfte dieser Rente mit den Nachteilen der Teilerwerbsminderungsrente "belastet" (Abschlag etc.). Kann sich der 2. Teil der Nachfolgerente durch den Erwerb von weiteren EP (wegen Hinzuverdienst) erhöhen, bleibt er gleich wie der 1. Teil, oder wird er sogar weniger?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sun,

unbefristete Erwerbsminderungsrenten werden überprüft, wenn bei der sozialmedizinischen Prüfung, die zur Rentengewährung geführt hat, ein Nachuntersuchungstermin festgelegt wurde, oder wenn neue (medizinische) Sachverhalte oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorgebracht werden.

Sollten Anhaltspunkte bekannt werden, dass sich der Gesundheitszustand wieder gebessert hat, kann ebenfalls eine Nachprüfung stattfinden. Das ist beispielsweise im Rahmen der Hinzuverdienstprüfung oder durch andere Hinweise möglich.

Eine pauschale Aussage kann man hier nicht machen.

Was die Abschläge aus der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angeht:

Die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage einer Rente waren und mit einem Abschlag belastet sind, behalten diesen Abschlag auch bei einer nachfolgenden Altersrente bei.

Noch nicht in Anspruch genommene Entgeltpunkte erhalten keinen Abschlag aus der Erwerbsminderungsrente. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung betrifft das die Hälfte der Entgeltpunkte.

Haben Sie während des Bezuges der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weitere Entgeltpunkte erworben, erhalten auch diese Entgeltpunkte keinen Abschlag aus der Erwerbsminderungsrente.

Das hat zur Folge, dass die zweite Hälfte der Entgeltpunkte sowie die während des Bezuges der Erwerbsminderungsrente neu erworbenen Entgeltpunkte bei einer abschlagsfreien Altersrente keinen Abschlag erhalten. Wird eine vorgezogene Altersrente bezogen, erhalten diese Entgeltpunkte natürlich auch den Abschlag aus der Altersrente.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Bodoam 29.07.2021 | 14:05
Wenn man das alles so liest, scheint die Teilrente eine gute Option bei Krankheit zu sein. Man kann noch ein paar Stündchen arbeiten, hat ordentliche Hinzuverdienstgrenzen, steigert dabei noch die Altersrente und hat dann im Alter nur Abschläge auf die Hälfte der Rente. Aber eine Teilrente explizit kann man ja leider nicht beantragen.
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