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Experten-Antwort

unbefristete Teilrente - nun befristete volle EMR

von Fragender23.11.2020 | 17:05
518 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe nach einer unbefristeten Teilrente nun eine befristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Keine Arbeitsmarktrente. Im Bescheid steht ein Punkt: Aufhebung von Bescheiden Der Bescheid über die bisherige Rente wird hinsichtlich des Zahlungsanspruchs ab dem xx.xx.xxxx aufgehoben. Die Aufhebung des Bescheids erfolgt nach § 89 Absatz 1 Satz 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Weiter unten steht dann: Falls Sie keinen Antrag auf Weiterzahlung stellen, leisten wir im Anschluss an die Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Dies gilt nicht, wenn die Erwerbsminderung bis dahin behoben ist. Heißt das, dass trotz Aufhebung des damaligen Teilrentenbescheides diese im Anschluss bei Nichtbewilligung oder (passiert nicht) keinem Verlängerungsantrags der vollen Rente, die unbefristete Teilrente wieder weitergeht? Die Aufhebung des Bescheides wundert mich. Da dieser ja dann hinfällig ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

die Aufhebung des bisherigen Teilerwerbsrentenbescheides ist ja nur für die Zahlung erfolgt, damit keine Doppelzahlung entstehen kann.

Es besteht weiterhin der Anspruch auf eine unbefristete Teilerwerbinderungsrente. Diese wird solange nicht gezahlt, wie die höhere zeitlich befristete volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.

Fällt letztere Rente weg, dann wird automatisch die Teilerwerbsminderungsrente wieder gezahlt, da dieser Anspruch ja nicht weggefallen ist, sondern nur geruht hat.

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2 Antworten

Fragenderam 23.11.2020 | 17:18
Zusatz: Trotz des Paragraphen mit der Aufhebung der Teilrente steht weiterhin: Mehrere Rentenansprüche Neben dieser Rente besteht Anspruch auf die bisherige Rente. Oder wird am eventuellen Ende der befristeten vollen Rente einfach ein neuer Bescheid über die unbefristete Rente erstellt?
Fragenderam 23.11.2020 | 17:20
Danke für die schnelle Antwort!
Deutsche Rentenversicherung
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