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Experten-Antwort

unbefristete, volle EM-Rente - zurück ins Berufsleben

von klara1203.09.2017 | 11:46
709 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich beziehe seit Jahren eine volle EM-Rente, die Ende 2015 unbefristet verlängert wurde - ich war darüber sehr überrascht, denn selbst habe ich mich nie aufgegeben und auch nicht als aussichtslosen Fall gesehen. Meine Diagnose (psychische Erkrankung) war äußerst ungünstig und es ging mir lange Zeit sehr schlecht, allerdings ist in der Literatur eine deutliche Besserung in ungefähr meinem Lebensalter dokumentiert. In den letzten Jahren habe ich mich eingehend informiert, viel gelesen, an mir gearbeitet, Entspannungstechniken erlernt, mich auf eigene Faust beruflich umqualifiziert (nach Rat meines damaligen Arztes) und nach vielen Rückschlägen und weiteren, entscheidenden Änderungen in meinem Leben (Abbau von Belastungen, sportliche Betätigung, Heirat, Umzug...) zunächst ehrenamtliche Tätigkeiten, dann eine geringfügige Tätigkeit begonnen, die es mir ermöglicht, mit der mir gegebenen Leistungsfähigkeit nunmehr über die 450.- - Grenze hinaus zu verdienen. Es war ein sehr steiniger Weg, aber ich habe nie aufgehört zu kämpfen und bin zu Recht stolz auf das mühsam Erreichte. Soweit die in meinen Augen selbstverständliche Mitwirkung eines dankbaren Bürgers, seine Gesundheit wieder herzustellen. Nun habe ich mich im Internet und bei der Beratungsstelle informiert, wie ich weiter vorgehen sollte, und es hagelt nichts als verbitterte Warnungen, alles würde "schief gehen", man würde mich erneut "vor Gutachter zerren", ich solle bei meinen 450.- bleiben, würde "nie wieder Unterstützung bekommen, wenn es mir mal schlechter geht" oder müsste gar eine Rehamaßnahme über mich ergehen lassen. Ich hake diese Informationen vorerst als unsachlich ab, bin aber irritiert und habe Fragen: 1. Die Mitwirkungspflicht bei der Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit habe ich meiner Meinung nach erfüllt. Warum sollte man mich darum schikanieren wollen, wenn ich doch selbst zeige, daß ich wieder arbeiten will und eine sukzessive Rentenkürzung selbst beantrage? 2. Ich will nichts überstürzen und in meinem eigenen Tempo in den (neuen) Beruf hineinwachsen, also erstmal auf die "nächste Stufe" (= 2/3-Rente?) runtergehen. Wie kann ich erfahren, wie viel ich dann verdienen dürfte? Für die Berechnungsmodelle fehlen mir Informationen. Und wird deshalb automatisch die Rente in eine befristete umgewandelt? Das würde bedeuten, daß bei mir ein zeitlich vorgegebener "Erfolgszwang" entsteht, der das Unternehmen gefährdet. Das kann die DRV doch nicht wollen...? 3. Ist es wahr, daß man "Tatsachen schaffen" muss, wie vielfach geraten wurde (d.h. ohne Meldung über das erlaubte Maß hinaus arbeiten, um zu beweisen, daß es geht, und dann erst die DRV informieren), damit man nicht der Deutungshoheit eines Gutachters unterworfen wird, der dann am Ende sagt, man würde "auf Kosten seiner Gesundheit" arbeiten? Und sollte dies festgestellt werden - darf man dann nicht mehr arbeiten, auch wenn es einem gut damit geht, oder welche Auswirkungen hat eine derartige Unterstellung? Bitte entschuldigen Sie den langen Text, aber die Aussagen zum Thema, die im Netz zu finden sind, klingen befremdlich und realitätsfern, wenn nicht illegal. Besten Dank für eine Antwort! Mit freundlichen Grüßen, klara 12

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo klara12,

es ist in der Tat so, wie von Schade bereits beschrieben, auch wir Experten können über die Frage, ob Sie zu Lasten der Gesundheit arbeiten oder aber tatsächlich wieder voll erwerbsfähig sind bzw. in Zukunft sein werden ebenfalls nur spekulieren. Daran werden wir uns im Forum sicherlich nicht beteiligen. Wenn Sie tatsächlich vorhaben wieder über der Minijobgrenze zu arbeiten, dann teilen Sie dies bitte Ihrem Rentenversicherungsträger mit. Wie von Schade angegeben, können Sie eine Prognose (R0230) über den künftigen Hinzuverdienst abgeben. Spätestens zum 01. Juli des Folgejahres, wird diese dann überprüft und Endgültig abgerechnet.

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8 Antworten

Schadeam 03.09.2017 | 11:58
M.E. schikaniert Sie keiner. Seit 01.07.17 gibt es die bisherige Form der Teilrenten nicht mehr. Wenn Sie jährlich mehr als 6300 € zuverdienen wird die Rente je nach Überschreitung dieser Grenze gekürzt. Wie hoch die neue Zuverdienstgrenze für eine teilweise EM Rente ist, kann Ihnen die DRV mitteilen wenn Sie schriftlich oder mündlich beim Beratungsdienst nachfragen. Und je mehr Sie arbeiten und zuverdienen um so höher wird die Wahrscheinlichkeit sein, dass die DRV per neuer Untersuchung prüft in wie weit Sie noch voll erwerbsgemindert sind oder ob sich Ihre Gesundheit entscheidend gebessert hat. Das sind Einzelfallentscheidungen die sich im Forum pauschal nicht beantworten lassen. Niemand verbietet Ihnen übrigens arbeiten zu gehen und beliebig viel zu verdienen, wenn Sie das wollen und können. Sie müssen es nur der DRV mitteilen und ggfls. die Konsequenzen (= Kürzung oder Wegfall der Rente) tragen.
klara 12am 03.09.2017 | 12:06
Besten Dank für Ihre Antwort. Ich bin derzeit nicht gesund, aber auf dem langsamen Weg dahin - aufgrund der langen Zeit meiner Erkrankung möchte ich da nur sichergehen, daß ich nicht in Form von "Vorladungen" gehetzt werde - Druck dieser Art verschlechtert meinen Gesundheitszustand erfahrungsgemäß. ...Darf ich Sie also so verstehen, daß das Überschreiten der Zuverdienstgrenzen (die ja übers Jahr gemittelt natürlich weiter bestehen) - ohne vorherige Meldung bei der DRV und in Erwartung der nachfolgenden Rentenkürzung - die richtige und empfohlene Vorgehensweise ist?` In meinem Rentenbescheid steht, daß eine Änderung der persönlichen Verhältnisse "unverzüglich" anzugeben ist...? Mit freundlichen Grüßen, klara12
klara 12am 03.09.2017 | 12:06
Besten Dank für Ihre Antwort. Ich bin derzeit nicht gesund, aber auf dem langsamen Weg dahin - aufgrund der langen Zeit meiner Erkrankung möchte ich da nur sichergehen, daß ich nicht in Form von "Vorladungen" gehetzt werde - Druck dieser Art verschlechtert meinen Gesundheitszustand erfahrungsgemäß. ...Darf ich Sie also so verstehen, daß das Überschreiten der Zuverdienstgrenzen (die ja übers Jahr gemittelt natürlich weiter bestehen) - ohne vorherige Meldung bei der DRV und in Erwartung der nachfolgenden Rentenkürzung - die richtige und empfohlene Vorgehensweise ist?` In meinem Rentenbescheid steht, daß eine Änderung der persönlichen Verhältnisse "unverzüglich" anzugeben ist...? Mit freundlichen Grüßen, klara12
Schadeam 03.09.2017 | 12:10
Sie müssen - wie jeder andere auch - melden wenn Sie irgendeine Arbeit aufnehmen. Und wenn Sie im Jahr mehr als 6300 € verdienen müssen Sie damit rechnen dass sich die Rente kürzt und Sie vielleicht neu begutachtet werden. Nicht mehr und nicht weniger.
klara12am 03.09.2017 | 12:15
Ich bitte um Entschuldigung; vielleicht haben Sie mich falsch verstanden. Die DRV weiß natürlich von meiner geringfügigen Beschäftigung. Gesetzt den Fall, ich verdiene jetzt darüberhinaus, weil es mir besser geht - (und das will ich ja gar nicht verbergen; ich bin ja von mir aus bereit, die Rente kürzen zu lassen(!)) - dann schlägt das bei der DRV erst nach einem ganzen Jahr zu Buche, wenn mein nächster Steuerbescheid dort eintrifft (also Herbst 2018). Das ist doch viel zu spät, jedenfalls nicht "unverzüglich"...? Ich möchte also gerne wissen, ob ich mein Mehreinkommen nicht GLEICH ankündigen muss? Besten Dank, klara 12
Schadeam 03.09.2017 | 12:45
Ja wenn Sie selbständig sind, steht das Einkommen erst fest wenn der Steuerbescheid vorliegt. Das hätten Sie ja auch gleich schreiben können, dass das wirkliche Problem die Selbständigkeit ist. Und in diesen Fällen kann die DRV dann auch erst reagieren sobald der Steuerbescheid vorliegt. Da könnte es wirklich vorkommen dass Sie 2017 Einkommen haben und erst 2019 genau feststeht um wieviel Sie die Grenzen überschritten haben. Ein Arbeitnehmer, der im September 2017 zuverdient weiß spätestens Ende September was er verdient hat. Wenn Sie das oben genannte Risiko scheuen müssen Sie sich halt nen Job und keine selbständige Tätigkeit suchen - dann ist alles viel, viel einfacher.
Schadeam 03.09.2017 | 12:48
PS: und für diese Fälle gibt es im jetzt gültigen Recht den Vordruck R0230 mit der das vorraussichtliche Einkommen fürs jeweils kommende Jahr prognostiziert werden kann.......
klara12am 03.09.2017 | 13:02
Besten Dank.
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