Hallo Patient,
durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können Sie das Vorliegen von Erwerbsminderung nicht belegen. Im Hinblick auf Ihren Rentenanspruch besteht daher keine Notwendigkeit, sich regelmäßig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung