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Experten-Antwort

unbefristete volle Erwerbsminderungsrente und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

von Patient30.09.2021 | 11:33
959 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, gesundheitlich bedingt bin ich mittlerweile leider aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Ich erhalte nun eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Bisher war ich wegen der Erfordernis einer jeweils aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung alle vier Wochen bei meinem Arzt. Ist es ratsam oder gar nötig, dass ich mich dennoch weiterhin krankschreiben lasse, damit ich bei einer Nachprüfung der Erwerbsminderung bestätigen kann, dass ich gesundheitlich bedingt nicht in der Lage war, einem Arbeitsverhältnis nachzugehen? Falls die Erfordernis einer weiteren Krankschreibung gegeben ist, werde ich natürlich weiterhin alle vier Wochen zu meinem Arzt gehen. Falls die Erfordernis einer weiteren Krankschreibung allerdings nicht gegeben ist, stellt sich mir die Frage, wie oft dann ein Arztbesuch notwendig ist, um die stete Erwerbsminderung bei einer Nachprüfung belegen zu können. Wie ist hier zu verfahren? Derzeit sehen mein Arzt und ich mich leider auch nicht in der Lage, im Rahmen des Hinzuverdienstes wenigstens einer kleinen Tätigkeit nachzugehen. Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Patient,

durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können Sie das Vorliegen von Erwerbsminderung nicht belegen. Im Hinblick auf Ihren Rentenanspruch besteht daher keine Notwendigkeit, sich regelmäßig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Llsldlam 30.09.2021 | 11:59
Eine AU macht für eine EM Rente wenig Sinn, denn diese bescheinigt ja nur ihrem Arbeitgeber, dass Sie im ausgeübten Beruf nicht arbeiten können. Man kann auch regelmäßig zum Arzt gehen ohne eine AU zu erhalten, die für Sie nicht mehr notwendig ist. Ob nun eine monatliche, quartalsweise oder halbjährliche oder jährliche Vorstellung bei einem Arzt sinnvoll ist bleibt doch ihren Arzt überlassen der das für notwendig hält oder nicht. Für die Rente ist sinnvoll, sofern es zur Überprüfung kommt, einen begleitenden Arzt zu haben der ggf einen Schriebs der Rentenversicherung ausfüllen kann. Der Rentenversicherung ist es egal ob Sie diesen Arzt alle 7 oder 70 Tage sehen.
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