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Experten-Antwort

Unbefristete volle EWR

von Alidahund05.09.2019 | 17:01
81 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich denke über eine Beschäftigung in einer WfBM nach. Muss ich dazu ein Antrag stellen? Wenn ja, welchen? Beziehe ich dann weiter EWR-Rente oder gibt es ein Übergangsgeld? Vielen Dank, Alidahund

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Alidahund,

auf jeden Fall müssen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie eine Beschäftigung in der WfbM aufgenommen haben. Es wird dann geprüft, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt. Wenn ja, kommt es darauf an, welche Beschäftigung Sie in der WfbM ausüben.

Wie User W*lfgang Ihnen mitgeteilt hat, kann es dann ggfs. zu einer Rentenkürzung kommen, wenn es reguläre Beschäftigung ist.

Bitte teilen Sie die Aufnahme auf jeden Fall der Deutschen Rentenversicherung mit.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo "alidahund",

es kommt auf den Ausgangspunkt an. Was wollen Sie? Suchen Sie eine Arbeit als Mitarbeiter in einer WfbM (also Sie suchen als nicht behinderte Person ein Arbeitsverhältnis bei einer WfbM)? Dann sind Sie in Ihrer Suche und Ihren Entscheidungen autark und können selbständig auf eine WfbM zugehen und mit dieser in entsprechende Vertrags- und Ausgestaltungsgespräche bezüglich eines Beschäftigungsverhältnisses gehen.

Oder, wollen Sie als behinderte Person über Ihren Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft als Beschäftigter in einer WfbM tätig sein. In diesem Fall müssen Sie zunächst einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Da Sie ja bereits eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehen, sollten Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Rentenversicherungsträger vor der Antragstellung beraten lassen, welche möglichen Auswirkungen dies auf Ihre Erwerbsminderungsrente haben könnte.

Hier im Forum dieses Thema zu vertiefen, ergibt glaube ich wenig Sinn. Bitte suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Rentenversicherungsträger.

Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft weiterhin alles Gute.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

W°lfgangam 05.09.2019 | 19:38
Hallo Alidahund, vereinfacht gesagt: - wenn Sie aufgrund einer Schwerbehinderung/ggf. ab Geburt (nur) in einer WfBM arbeiten können/möchten, hat das keinen Einfluss auf die EM-Rente, die läuft weiter. - wenn Sie als 'normaler' gesunder/kranker Mensch in einer WfBM eine reguläre Beschäftigung dort ausüben wollen (z. B. Sachbearbeiterin im Verwaltungsbereich), müssen Sie die DRV über diese Beschäftigungsaufnahme informieren. Hier könnte das reguläre Beschäftigungsentgelt zu einer Teilrente oder Wegfall der Rente führen, wie auch zu einer Überprüfung, ob überhaupt noch eine Erwerbsminderung besteht. Gruß w.
Alidahundam 05.09.2019 | 21:25
Guten Abend Wolfgang, ich beziehe seit 2016 eine unbefristete Erwerbsminderungsrente mit einem GdB 50%. Vorher hatte ich ein langes Rehaverfahren, davor ganz normal gearbeitet. So wie ich Sie verstanden habe, könnte mit einer Beschäftigung in einer WfBM die Rente wieder aberkannt werden? Wird denn dort die Rente weitergewährt, oder werde ich durch den Rententräger anderweitig unterstützt? Eine Vorab-Auskunft wäre ganz nett, da ich dazu ein Beratungsgespräch erst in vier Monaten bekommen kann. M.f.G A.
W°lfgangam 05.09.2019 | 21:53
Zitat von Alidahund anzeigenausblenden
...warum erstaunt mich das nicht ?! - unsere 'vorbildliche/Kundennahe DRV' *hüstel ;-) Sorry Alidahund, Ihre Information sind leider noch zu dürftig, um da eine halbwegs gesicherte Antwort geben zu können. Ich tippe aber mal aus Ihrer jetzigen Antwort, dass Sie nicht zu den seit Kindheit schwerstbehinderten Menschen gehören, die ausschließlich auf eine WfBM-Beschäftigung (eher: Beschäftigungstherapie ähnliche Tätigkeit, die nicht mit den leichtesten möglichen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vergleichbar ist) angewiesen ist, sondern in der Tat eine vollwertige Beschäftigung planen. Dazu bitte mehr, welche Tätigkeit Sie dort anstreben! Daher ist leider noch keine konkrete Antwort möglich, was das _vielleicht_ für Ihre EM-Rente bedeutet. HIER/im Rentenforum können Sie lediglich zutreffende Hinweise/allgemeine Ratschläge erhalten ...entscheiden wird Ihre DRV allein. Insofern teilen Sie denen Ihre beabsichtigte Beschäftigungsaufnahme mit: welche Art der Beschäftigung, wann geplant /mit welchem tgl./wöchtl. Std.Aufwand /welcher Verdienst erwartet wird ...die zutreffende + rechtssichere Antwort werden Sie schneller erhalten, als in 4 Monaten ein allgemeines Statement/das muss an die Hauptverwaltung, Antwort kommt dann von da/irgendwann ;-) Gruß w.
W°lfgangam 05.09.2019 | 22:26
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Sorry DRV - sollte keine DRV-Schelte sein - , vergaß ich entschärfend zu erwähnen, dass die Terminsituation im kommunalen Bereich grundsätzlich nicht anders aussieht ...Hintergründe kennen wir 'alten Hasen' besser, warum 'die da oben' (hier wie dort) harte Kante rein wg. Kosten fahren + das Klientel nur noch 'lässtiges' Analog-Anhängsel ist = können die immer noch nicht alle digital/flächendeckend?! ...Alexa goes DRV ;-) Gruß w.
Alidahundam 06.09.2019 | 09:08
Guten Morgen Wolfgang, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich hatte keine rechtsverbindliche Auskunft erwartet, vielmehr allgemeine Informationen über Möglichkeiten in meiner Situation. Zu Ihrer Vermutung: Ja, ich komme aus dem technischen Bereich (Werkstoffprüfung), sehr spezialisiert, von daher kann mir keine Werkstatt nur annähernd diesen Bereich anbieten. Darum geht es mir jetzt auch garnicht. Ich kann und werde diesen Bereich nicht mehr betreten. Die sozialmedizinische Dienst der DRV hat mich für diese Tätigkeit dauerhaft (unbefristet) < 3 Std./tägl. erwerbsgemindert gesehen (Psyche/PTBS); da möchte ich auch nicht mehr zurück. Ich möchte in einem geschützten Bereich wieder Belastungen trainieren. Das, was in Werkstätten angeboten wird sind größtenteils allgemeine Bereiche: Kaufmännische, Verwaltende, Handwerkliche und Gärtnereien. Wo ich dort hinein passe, das weiss ich um ganz ehrlich zu sein, selbst noch nicht. Wie auch, ich müsste das Angebot bekommen und ausprobieren. Aber dazu müsste ich mit einer Werkstatt selbst sprechen. Ich wollte hier nur die Vorgehensweise in Erfahrung bringen. Ob man sich selbst was suchen kann, oder dazu erst einmal als Auflage ein Beratungsgespräch führen muss, mit weiterer behördlichen Genehmigungen. Und die damit verbundenen finanziellen Unterstützungen. Und ja, ein Beratungsgespräch dazu wurde mir für den Januar 2020 vorgeschlagen. M.f.G A.
Alidahundam 09.09.2019 | 12:50
Guten Tag, vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich habe den Eindruck, dass ich von einigen TN falsch verstanden wurde oder vielleicht habe ich mich auch undeutlich ausgedrückt. Es geht mir zur Zeit nicht um eine geringfügige Beschäftigung. Da ich Probleme mit der Belastung habe und diese wieder trainieren/steigern möchte, suche ich eine geeignete WfbM. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das nur schwer durchführbar. Eine 450,- Euro Tätigkeit wäre das Ziel danach. 1. Muss ich dazu ein Beratungsgespräch durchführen?, um dann von der DRV einen geeignete Werkstatt vorgeschlagen zu bekommen? 2. Kann ich mir selbst eine Werkstatt aussuchen und dann einen Antrag stellen? 3. Zu Fall (2): Gibt es dafür ein bestimmten Antrag? 4. Zu Fall (2): Werden auch Maßnahmen in einer WfbM unterstützt, die außerhalb eines Pendelbereichs liegen? 5. Zu Fall (2): Wird während einer Tätigkeit in einer WfbM die EWR-Rente weitergezahlt oder ist das so eine Art LTA. Vielen Dank für weitere Auskünfte. A.
Alidahundam 12.09.2019 | 16:52
Guten Tag, es wäre nett, wenn ich dazu noch einmal konkrete Antworten bekommen könnte. Vielen Dank, A.
Ähnlicham 12.09.2019 | 17:22
Wieso kontaktieren Sie nicht eine WfbM und informieren sich dort? Der Integrationsfachdienst oder ähnliche Beratungsstellen kommen auch in Frage. Selbst ist der Mensch und Eigeninitiative tut gut!
memyselfam 13.09.2019 | 07:34
es gibt ja durchaus mehrere Städte in einem Bundesland, wenn vor Ort ein Termin in weiter Ferne lag, bin ich auch schon mal paar Kilometer zur nächsten Beratungsstelle gefahren.
???am 13.09.2019 | 11:14
"1. Muss ich dazu ein Beratungsgespräch durchführen?, um dann von der DRV einen geeignete Werkstatt vorgeschlagen zu bekommen?" Die DRV schlägt Ihnen keine WfbM vor. Ob ein Beratungsgespräch vorher geführt wird, ist nicht festgelegt. Es hängt also davon ab, wie Ihre DRV das handhabt. "2. Kann ich mir selbst eine Werkstatt aussuchen und dann einen Antrag stellen?" Aussuchen wohl weniger. Welche WfbM für Sie in Frage kommt, hängt zum einen von Ihrem Wohnort und zum anderen von der Art Ihrer Behinderung ab. Nicht jede WfbM ist für alle Erkrankungsformen geeignet. Abweichungen sind möglich, aber natürlich nur bei entsprechend fundierter Begründung. Schauen sie sich einfach die für Sie interessanten WfbMs an und sprechen Sie mit denen. Die sagen Ihnen dann schon, ob Sie dort mit einer Kostenübernahme rechnen können. "3. Zu Fall (2): Gibt es dafür ein bestimmten Antrag?" Sie nutzen einfach das Paket "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". "4. Zu Fall (2): Werden auch Maßnahmen in einer WfbM unterstützt, die außerhalb eines Pendelbereichs liegen?" Nein. Da werden Sie umziehen müssen. "5. Zu Fall (2): Wird während einer Tätigkeit in einer WfbM die EWR-Rente weitergezahlt oder ist das so eine Art LTA." Das ist zwar eine LTA, da Sie aber trotzdem weiter voll erwerbsgemindert sind wird auch die Rente weitergezahlt.
Alidahundam 13.09.2019 | 21:48
Guten Abend, vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung. A.
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