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Experten-Antwort

Unbegrenzt hinzuverdienen?

von Dieckmann,Reiner04.01.2017 | 20:53
1865 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1951 und mit 63 Jahren in Rente gegangen, da ich meine 45 Arbeitsjahre erfüllt hatte. Wenn ich im April 2017 65 Jahre und 5 Monate alt werde, bedeutet das, daß ich ab diesem Zeitpunkt auch unbegrenzt hinzuverdienen kann? Oder hätte ich bis dann arbeiten müssen? Vielen Dank für ihre Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2017 | 09:38

Hallo Reiner Dieckmann,

haben Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/53637/altersrentner_hinzuverdienst.pdf

14 Antworten

KSCam 04.01.2017 | 21:02
Ja ab 65+5 ist der Zuverdienst unbegrenzt möglich - egal welche Altersrente Sie beziehen.
Jonnyam 04.01.2017 | 21:23
W*lfgang, Da sollte man aber schon noch auf die Rentabilität der zu zahlenden Beiträge hinweisen. Bei dem Minijob und Verzicht auf die Versicherungsfreiheit mag das ja noch "lohnen" aber bei höherem Verdienst auch noch? Oder soll mit den Antworten in diesem Forum die Rentenkasse demnächst überquellen Fragt mal ganz unbedarft Jonny
W*lfgangam 04.01.2017 | 21:10
Hallo Dieckmann,Reiner, Sie könnten auch unbegrenzt _und_ versicherungspflichtig nach Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten und so jährlich zum 01.07. noch einen Zuschlag zur Rente erhalten. Geht auch bereits ab 01.01.2017 bei vorgezogener Rente, sofern Sie einen Minijob haben und umgehend auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Mehr Info: http://flexirente.drv.info/ Gruß w.
W*lfgangam 04.01.2017 | 21:57
Hallo Jonny, zur Rentabilität habe ich meine Sichtweise doch bisher schon umschweifend dargestellt ...besonders, da Altersrentenbezieher quasi schon mit einem Bein in der Kiste stehen :-) Interessanter könnte es werden, wenn jeweils noch ein Zuschlag (erhöhter Rentenartfaktor) _immer_ gerechnet vom Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze für die neuen Beiträge dazu käme ...wie hier kürzlich zu lesen war, aber auch nicht einheitlich 'diskutiert'. Versicherungspflicht nach Regelaltersgrenze, auch in Form von Flexirente, halt ich persönlich nach wie vor für 'Quark' ...ggf. dankt es dann die Witwe, wenn der Alte noch lang genug ordentlich eingezahlt hat. Aber für die DRV doch eigentlich kein Problem /so'n büschen IT-Krams eben, da wird fix mal eine Proberechnung mit jährlich Anpassungen für fiktive Einkommen XXXXX.XX EUR für die nächsten 10 Jahre angefordert ...soll _ich_ dafür etwa meinen Abakus nehmen? ;-) Gruß w.
Konrad Schießlam 06.01.2017 | 17:12
Bein in der Kiste stehen, was ist das für eine ungehobelte Sprache, diese Gigsereien von Wolfgang sind überfällig. Ist das Rentenalter erreicht, spielt die Höhe des Zuverdienstes keine Rolle mehr. Arbeitet man aber noch weiter, steigt die Rente durch Beiträge und einer Belohnung von jährlich 6%, immerhin bei 1000 Rentenanspruch auf 1060 plus noch weiter gezahlter Beiträge. MfG.
Rosannaam 06.01.2017 | 19:37
Tja, dieser @W*lfgang hat in der Tat einen recht eigenartigen Humor. Etwas mehr Seriosität und Sensibilität stünde ihm nicht schlecht. Gruß
W*lfgangam 06.01.2017 | 20:17
...dann wäre w. nicht w. ;-) ...online, versteht sich. Gruß w. PS: Rosanna, Sie wissen es doch auch, es geht _hier_ nicht um 'Kundengequatsche' ...hier ist Seele baumeln lassen angesagt /möglichst rechtssicher und auch mal pointiert /schon mal daneben 8-) Aber, ich vererkenne auch nicht, das manche vom trockenen Bürostuhl entfernt auch privat 'nen 'Beamten-Krückstock' analhalsaufwärts mit nach Hause nehmen ...nicht bös gemeint – *puhh, dass war jezz immerhin halbsensible *g
Unbeteiligter entsetzter Leser am 07.01.2017 | 11:11
"dass war jezz immerhin halbsensible *g " NEIN, das ist einfach nur d--- d---- bildungsferne Fäkalsprache!
Konrad Schießlam 07.01.2017 | 11:20
Auch wenn Gangerl in Rentenfragen sehr versiert ist. sollte er mal zum Arzt gehen wegen seiner immer wieder unmöglichen Bemerkungen, die ja wenig geistreich sind, auch wen er es glaubt.
W*lfgangam 07.01.2017 | 22:50
...halten Sie sich einfach an Ihrem Eichenholz farbenem Krückstock fest, damit Sie vor 'Entsetzen' nicht umfallen - und, Sie passen wonderbra ins Kabinett des nächsten US-Präsidenten ;-) Möchten Sie gerne 'angepasst' sein/werden? ...ach, Sie sind es ja schon *g Gruß w.
Konrad Schießlam 11.01.2017 | 18:41
Gangerl traf ins Schwarze, seit Tagen muss ich mit zwei Krücken wieder das gehen lernen, wird schon besser Trotzdem-MfG.
egal (der Erste)am 11.01.2017 | 17:28
Das Rentenalter für eine Altersrente für langjährig Versicherte erreiche ich mit exakt 63 Jahren. Da spielt der Hinzuverdienst zunächst aber sehr wohl noch eine Rolle!
W*lfgangam 12.01.2017 | 22:15
Lieber KS, ich wünsche Ihnen alles Gute und schnelle Genesung! Sie wissen doch, schon ein Bein in der Kiste reicht ...um sie weiter zu schieben, machen Sie wenigstens eins wieder flott :-) Gruß w.
Konrad Schießlam 13.01.2017 | 10:08
Mehr Respekt vor den Toten. Streichen Sie doch endlich aus Ihrem Wortschatz "KISTE". dies gilt auch für Andere Leser. MfG.
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