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Unbezahlte Freistellung

von Gesine16.09.2008 | 14:32
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war nach der Geburt meines 2. Kindes 1975 in der DDR unbezahlt ein paar Monate von der Arbeit freigestellt. Ist das rentenrechtlich eine Lücke oder wie wirkt sich das bei der Rente aus? Und noch eine 2. Frage: Werden Arbeitsausfalltage zur Betreuung eines kranken Kindes genauso bewertet wie Arbeitsausfalltage wegen eigener Erkrankung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Zeit der Erziehung Ihres Kindes können Sie die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten beantragen. Falls Sie Ihr Kind während der gesamten 12 Monate nach der Geburt erzogen haben und auch alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie für jedes Kind 12 Kalendermonate an Beitragszeiten anerkannt. Berücksichtigungszeiten erhalten Sie ab Geburt des Kindes bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger sowie bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhalten Sie die Anträge zur Feststellung von Kindererziehungszeiten. Dort ist man Ihnen auch beim Ausfüllen der Vordrucke behilflich.

Arbeitsausfalltage werden in Ihrem Rentenversicherungskonto berücksichtigt, wenn die Arbeitsausfalltage im Sozialversicherungsausweis bescheinigt und eingetragen sind. Der Grund, warum Arbeitsausfalltage vorliegen, ist für die Rentenversicherung unerheblich.

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