Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente, allerdings mit dem bekannten "Abschlag". Deshalb habe ich mich an meinen Rentenversicherungsträger gewandt und darum gebeten, mich darüber aufzuklären, wie ich durch Einzahlungen meine zukünftige Altersrente aufbessern könnte und wieviel das bringt.
Daraufhin schrieb man mir, "die Erläuterungen zum Antrag auf freiwillige Versicherung und die aktuelle Beitragstafel" beigefügt zu haben (und verwies mich für weitere Information darauf, "bitte einen Termin in einer unserer Beratungsstellen vor Ort zu vereinbaren" . . .)
Es wurde mir der Vordruck V0061 beigelegt, sowie V0091. Letzterer weist "Berechnungsgrößen und Beitragswerte" auf. Ist damit besagte "Beitragstafel" gemeint? Und wenn ja, wie soll ich daraus entnehmen, welchen Ertrag ich hätte wenn ich eine Einzahlung leiste?
Das Formblatt V0061 bezieht sich auf die "freiwillige Versicherung in der Rentenversicherung" und weist aus, dass man "nicht versicherungspflichtig" sein darf, um dafür berechtigt zu sein.
Trifft das denn überhaupt auf mich zu?
Als Bezieher einer EM-Rente müsste "Versicherungspflicht" vorliegen, oder wenigstens vorgelegt haben?