Hallo Otto,
Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Dies gilt auch für Büroangestellte. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber alleine erbracht. In welcher Art und Weise dies geschieht können wir Ihnen nicht konkret erläutern. Dazu müssten Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft wenden.
Minijobs sind versicherungsfrei in der Sozialversicherung, d.h. sie begründen keinen eigenen Versicherungsschutz. Während der kurzfristige Minijob auch beitragsfrei ist hat der Arbeitgeber für einen 400-Euro-Minijob Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.