Hallo,
Ich hätte da mal zwei fragen und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
1. Meine Tochter hat zu arbeiten angefangen und meine Frage wäre dazu:
stimmt es das man erst 5 Jahre gearbeitet haben muss (Versicherungspflichtig mit Sozialabgaben, also nicht auf 400€) um bei einen arbeitsunfall eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund dem Unfall zu bekommen. Auch die Berufsgenossenschaft zahlt auch erst ab dem 5. Sozialbersicherungspflichtigen gearbeiteten Jahr.......Stimmt das?
Müsste man sich da privat nicht absichern?
2. Frage:
Wie ist es bei Schülern und Studenten wenn da ein Unfall passiert ....wer würde da in schlimmsten Fall eine Rente oder für den Lebensunterhalt aufkommen wenn ein Unfall passiert?
Vielen Dank für Ihre Auskünfte!