Muß bei Beantragung der vorzeitigen
Altersrente nach Altersteilzeit eine
bestehende Unfallrente der BG angegeben
werden?
Wenn ja,warum?
Danke für Antworten.
ja, weil es nach § 93 SGB VI zu "Kürzungen" bei der Rente kommen kann, wenn der Rentner auch eine gesetzliche Unfallrente bezieht.
Oder einfach gesagt, weil es so gesetzlich geregelt ist.
Ja, unbedingt!
Weil nach § 93 SGB VI geprüft wird, ob es zur Anrechnung kommt. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der beiden Renten (bei der UV-Rente wird noch ein Grundbetrag nach dem Bundesversorgungsgesetz weggelassen) 70% eines Zwölftels des der Unfallrente aktuell zugrundeliegenden Jahresarbeitsverdienstes übereschreitet. Der ggf. übersteigende Teil wird dann von der Rente aus der Rentenversicherung abgezogen.
MfG