Ich beziehe seit meinem 56. Lebensjahr eine volle Erwebsminderungsrente auf Dauer (2007)
Habe jetzt bei meinem Zusatzjob (400) einen Unfall erlitten und eine MdE von 20% zurückbehalten und musste meine Tätigkeit aufgeben. Die BG zahlt mir nun eine Rente von ca. 210 € monatlich, Wird diese Rente von meiner EU-Rente abgezogen?
Hallo Anita Finkler,
richtig ist, dass eine UV-Rente zu einer Minderung der gesetzlichen Rente führen kann. Ihre UV-Rente ist allerdings so klein (und berücksichtigt man dazu den Grundfreibetrag nach Versorgungsrechts), dass sie kaum zu einer nennenswerten Anrechnung führen wird, ich denke null Anrechnung.
Den Bezug der UV-Rente sollten Sie der DRV umgehend mitteilen (im EM-Rentenbescheid wurden Sie dazu verpflichtet), in ein paar Wochen haben Sie Klarheit.
Gruß
w.
Es erfolgt keine Anrechnung, weil der Arbeitsunfall nach Eintritt der Erwerbsminderung liegt!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__93.html -> Abs.5
Manchmal hilft Nachdenken/-lesen mehr, als der Schnellschuss aus der Hüfte ;-)
Gruß
w.
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Gesetzestext:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__93.html
Ansonsten Google anwerfen: SGB6 § 93
Arbeitsanweisungen/Regionalträger:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_93R0&id=%A7%2093%20Rente%20und%20Leistungen%20aus%20der%20Unfallversicherung%20%205%20285
Gruß
w.