Bei einem Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die auf diese Rente anzurechnen ist, kann man allgemein Folgendes sagen: es gilt ein bestimmter Grenzbetrag. Der Grenzbetrag richtet sich nach dem von der Berufsgenossenschaft festgestellten Jahresarbeitsverdienst, der für die Berechnung der Unfallrente maßgebend war. In Ihrem Fall beträgt er 2470,42 Euro (70 % des von Ihnen angegebenen Betrages, jedoch auf den Monat bezogen).
Übersteigt die Summe der Rente und der Leistung aus der Unfallversicherung den errechneten Grenzbetrag, wird die Rente aus der Rentenversicherung um den übersteigenden Betrag gemindert. Dabei bleibt jedoch ein der MdE entsprechender Betrag der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bei der Summenbildung unberücksichtigt. Bei einer MdE in Höhe von 30 % sind das zurzeit 127,- Euro.
Sobald die Unfallversicherung ihre Entscheidung mitgeteilt hat, werden Sie eine Nachricht Ihres Rentenversicherungsträgers erhalten, aus der Sie ggf. die genaue Berechnung entnehmen können.