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Experten-Antwort

Unfallrente Anpassung

von Vandrage25.04.2012 | 16:45
2721 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung meiner Unfallversicherung und würde mich über eine kurze Hilfe sehr freuen. Ich hatte November 1991 einen Arbeitsunfall, ich war zu dem Zeitpunkt 22 Jahre und erhalte seitdem eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft. Seitdem wurde die Rente nach meinem alten Verdienst berechnet und es erfolgte nur die gesetzliche Erhöhung. Nun habe ich gelesen das nach Sozialgesetzbuch § 90 Abs. 2 die Rente eigentlich mit dem 30. Lebensjahr neu berechnet werden muss, hier wird der Durchschnittslohn in der jeweiligen Branche hergenommen und dementsprechend angepasst, sofern der Unfall vor dem 30. Lebensjahr geschah. Somit hätte im Jahr 1999 als ich 30 wurde die Rente angepasst werden müssen. Nun ist meine Frage: 1. das meine Rente nach meinem damaligen Gehalt von 37.000DM berechnet wird, 1999 aber der durchschnittliche Gehalt aber bei ca. 43900 Euro (jährlich) lag, müsste ich eigentlich eine Erhöhung bekommen. Kann ich diese Rückwirkend verlangen? 2. Ich habe folgende Richtlinie vom Bundessozialgericht gelesen: Wird bei einem vor In-Kraft-Treten des SGB 7 (1.1.1997) eingetretenen Versicherungsfall der Jahresarbeitsverdienst eines Versicherten nach In-Kraft-Treten des SGB 7 nach Altersstufen neu festgesetzt, ist hierfür noch die Höchstaltersgrenze des § 573 Abs 2 RVO (Vollendung des 25. Lebensjahres) und nicht die des § 90 Abs 2 SGB 7 (Vollendung des 30. Lebensjahres) maßgebend, wenn der Versicherte das 30. Lebensjahr bereits vor In-Kraft-Treten des SGB 7 vollendet hatte. Somit würde das in meinem Fall bedeuten das ich Anspruch auf das SGB VII §90 Abs. 2 habe und Neu berechnet werden muss, oder? Ich würde mich wirklich sehr über eine kurze Hilfe freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Unfallrente nicht positionieren kann. Bitte klären Sie Ihre Frage mit Ihrem Unfallversicherungsträger ab.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 25.04.2012 | 19:42
Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen. Zu Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung rufen Sie doch einfach einmal bei Ihrem Unfallversicherungsträger an.
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