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Experten-Antwort

unfallrente anrechnung grosse witwenrente

von birgit g.17.11.2013 | 21:37
9048 Ansichten
4 Antworten

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Mein Vater verstarb 1988 an Lungenkrebs. Etwas später wurde das als Berufskrankheit anerkannt.Was bedeutet "Versicherungsfall nach Eintritt der für die Rente massgeblichen Minderung der Erwerbsfähigkeit"?Kann man für einen Toten noch nachträglich den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente feststellen lassen?Er war aber bis einen monat vor seinem Tod voll arbeiten.Nur eine Kur war beantragt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo birgit g.,

nein, nach dem Tod kann man nicht mehr den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen, wenn nicht der Verstorbene zu Lebzeiten eine entsprechenden Antrag gestellt hat.

Der von Ihnen ziitierte Auszug aus dem § 93 SGB VI betrifft den Absatz 5 dieser Vorschrift.

Danach wird eine Unfallrente nicht angerechnet, wenn diese Unfallrente für einen Versicherungsfall geleistet wird, der nach Eintritt der für die Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit eingetreten ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn jemand bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält und dann später einen Unfall erleidet, für den eine Unfallrente zu zahlen ist. Eine solche Unfallrente würde nicht auf eine Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet werden.

Bei einer Berufskrankheit gilt übrigens der Tag als Versicherungsfall, an dem letztmalig Tätigkeiten ausgeübt wurden, die dieses Berufskrankheit verursacht haben.

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3 Antworten

hannaam 17.11.2013 | 22:51
=//=am 18.11.2013 | 10:20
Vergessen Sie es! Normalerweise bedeutet dieser Satz, dass eine Unfallrente nicht auf eine Alters- oder EM-Rente anzurechnen ist, wenn .... Sind Sie sicher, dass gar keine Rente gezahlt wurde? Wo steht denn dieser Satz? Eine EM-Rente können Sie nach 25 Jahren natürlich nicht mehr beantragen. Dies hätte dann schon seinerzeit Ihr Vater tun sollen.
=//=am 18.11.2013 | 10:36
Sorry, ich habe übersehen, dass dieser Satz wohl im Bescheid der W-Rente steht. Vermutlich wird aus diesem Grund die Unfall-Hinterbliebenenrente nicht auf die Witwenrente angerechnet.
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