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Unfallrente Arbeitsrente

von Ana09.04.2008 | 21:58
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Hallo; Ich hätte da mal eine Frage zu der Anrechnung der Unfallrente auf die Arbeitsrente. Meine Mutter hatte 1981 einen Arbeitsunfall, bei dem sie ein Auge verloren hat. Sie bekommt nun 250 Euro Unfallrente. Wie werden diese 250 Euro auf die Altersrente angerechnet? In dem Rentenbescheid steht, dass sich im Falle einer Unfallrente der berechnete Betrag mindern kann. Soll das heißen, dass wenn meine Mutter die Unfallrente nicht hätte, dann würde sie insgesamt mehr Geld haben? Oder mindert es sich um den Betrag der Unfallrente? Danke

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Besteht neben einem Anspruch auf Rente aus eigener Versicherung, hier Altersrente, für den selben Zeitraum auch Anspruch auf eine Rente aus der Unfallversicherung, wird die Altersrente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt. Der Grenzbetrag wird individuell ermittelt.

10 Antworten

Hansam 09.04.2008 | 22:20
Die Altersrente mindert sich maximal um die Höhe der Unfallrente abzgl. des Grundrentenbetrages. Die Summe der Unfallrente und der (ggf. geminderten) Altersrente ist immer höher als die (ungeminderte) Altersrente ohne Zahlung der Unfallrente. Wie hoch wäre die zukünftige Altersrente nach der letztn Rentenauskunft? Wie hoch ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei der Unfallrente? Mit diesen beiden zusätzlichen Angaben kann ich grob berechnen, ob die Anrechnung der Unfallrente die Altersrente mindern würde.
Anaam 09.04.2008 | 22:39
Also nach der letzten Rentenauskunft( bei keiner Rentensteigung) ca. 1040 Euro. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist bei 25 %.
Wolfgang Amadeusam 09.04.2008 | 22:40
Hallo Ana, es ist so, dass eine individuelle Höchstgrenze errechnet wird. Überschreitet die Summe der beiden Renten (Unfallrente plus Altersrente) die Höchstgrenze, wird die gesetzliche Rente insoweit gekürzt, dass die Höchstgrenze eingehalten wird. Die Berechnung der Höchstgrenze erfolgt so: Du müßtest zunächst einmal den aktuellen sogenannten Jahresarbeitsverdienst ermitteln, der der Unfallrente zugrundeliegt; den kann man der letzten Rentenanpassungsmitteilung der Unfallrente entnehmen. Man benötigt außerdem den sogenannten Zugangsfaktor der gesetzlichen Rente. Im Zugangsfaktor ist der Rentenabschlag verarbeitet. Hat man keinen Rentenabschlag (z.B. bei der Regelaltersrente), ist der Zugangsfaktor gleich 1. Hat man einen Rentenabschlag, erfolgt die Berechnung wie in folgendem Beispiel. z.B. Abschlag = 7,2 %; dann ist der Zugangsfaktor 1 minus 0,072 = 0,928. Hast Du nun diese beiden Werte - Jahresarbeitsverdienst (=JAV) sowie Zugangsfaktor - ermittelt, kannst Du den individuellen Höchstbetrag wie folgt errechnen: JAV geteilt durch 12 mal 70 % mal dem Zugangsfaktor Als nächstes kannst Du dann noch von der Unfallrente die sogenannte Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz abziehen (d.h. die Unfallrente wird nicht voll "angerechnet"). Die Höhe der Grundrente in Abhängigkeit vom Behinderungsgrad findest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__31.html Wenn Du diese um die Grundrente verminderte monatliche Unfallrente und die Altersrente zusammenzählst und die Summe überschreitet den Höchstbetrag nicht (siehe oben), wird die Altersrente nicht gekürzt. Andernfalls wird sie so gekürzt, dass der Höchstbetrag nicht mehr überschritten wird. Wenn Du Dir einmal die entsprechende gesetzliche Regelung zu Gemüte führen möchtest: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__93.html Ich weiß, alles etwas kompliziert.
Hansam 09.04.2008 | 22:52
Die Anrechnung berechnet sich wie folgt: Summe der beiden Renten: 1040,00 € + 250,00 € - 119,00 € (Grundrente nach dem BVG) = 1171,00 € Der Jahresarbeitsverdienst beträgt bei einer 250,00 €-Rente und einer MdE von 25% 18000 €. Grenzbetrag: 18000,00 € * 0,7 / 12 * 1,0 = 1050,00 € Die Summe der Renten übersteigt den Grenzbetrag um 121,00 €. Um diesen Betrag würde die Altersrente gekürzt. War der Wohnsitz am 18.05.1990 in den neuen Bundesländern und trat der Versicherungsfall der Unfallrente in den neuen Bundesländern ein, so ist bei der Summe der Renten der Grundrentenbetrag Ost in Höhe von 105,00 € zu berücksichtigten. In diesem Fall würde die Altersrente um 135,00 € gekürzt.
Anaam 09.04.2008 | 23:24
Danke, jetzt verstehe ich es besser. Bei 25 % bleibt also ein Freibetrag von 119 Euro übrig. Gruß Ana
Wolfgang Amadeusam 10.04.2008 | 00:00
@ Hans Hallo Hans, mich wundert, dass in Deiner Berechnung der Zugangsfaktor nicht enthalten ist. Hast Du den vergessen, oder bist Du der Einfachheit davon ausgegangen, dass es sich um eine abschlagsfreie Versichertenrente handelt?
Ratloseram 10.04.2008 | 09:47
Ich kann eigentlich aus dem Gesetz nichts von einer Einbeziehung des Zugangsfaktors entnehmen (es sei denn, man folgert so etwas aus der Formulierung "Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunke", da sich persönliche Entgeltpunkte aus dem Produkt Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor ergeben??). Allerdings gibt es einen anderslautenden Beitrag einer Expertin, auf den sich Wolfgang Amadeus vermutlich bezieht, nach der der Zugangsfaktor zu berücksichtigen wäre: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Vielleicht kann der Experte, eine verbindliche Antwort geben, mit oder ohne Zugangsfaktor?
Anaam 10.04.2008 | 12:25
Habe ich das nun richtig verstanden, dass man durch die Unfallrente insgesamt nicht schlechter da steht, als ohne? Dieser JAV bleibt also nicht auf dem damaligen Stand? Bei 25% wäre die Grundrente also bei 119 Euro? Ich konnte nämlich aus dem Gesetz nur die Grundrente ab 30% entnehmen. Gruß Anna
Philippam 10.04.2008 | 13:53
Hallo Ana, es ist richtig. Die Eurowerte nach § 31 BVG beginnen erst mit 30% MdE, da nach diesen Vorschriften unter 30 % keine Leistungen gezahlt werden. Rechnerisch ergeben sich aber für die Anrechnung der Unfallrente folgende Werte: 10 % 39,67 Euro 20 % 79,33 Euro 30 % 119,00 Euro Philipp
Hansam 10.04.2008 | 17:16
Ich bin von einer Altersrente in Höhe von 1040,00 € ausgegangen. Falls die Rente vorzeitig gezahlt wird, ist sie natürlich aufgrund des Zugangsfaktors niedriger und es kommt zu einem anderen Anrechnungsbetrag. Ich gebe hier mal Beispiele mit einer Rentenminderung von 10,8% und 18,0%. Die Werte der Unfallversicherung bleiben hierbei dieselben wie vorher. Rentenminderung 10,8%: Die Altersrente würde anstatt 1040,00 € nur 927,68 € betragen. Summe der Renten: 1058,68 € Grenzbetrag: 1050,00 € Anrechnungsbetrag: 8,68 € Rentenminderung 18,0%: Die Altersrente würde anstatt 1040,00 € nur 852,80 € betragen. Summe der Renten: 983,80 € Grenzbetrag: 1050,00 € Anrechnungsbetrag: 0,00 €
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