Hallo Ana,
es ist so, dass eine individuelle Höchstgrenze errechnet wird.
Überschreitet die Summe der beiden Renten (Unfallrente plus Altersrente) die Höchstgrenze, wird die gesetzliche Rente insoweit gekürzt, dass die Höchstgrenze eingehalten wird.
Die Berechnung der Höchstgrenze erfolgt so:
Du müßtest zunächst einmal den aktuellen sogenannten Jahresarbeitsverdienst ermitteln, der der Unfallrente zugrundeliegt; den kann man der letzten Rentenanpassungsmitteilung der Unfallrente entnehmen.
Man benötigt außerdem den sogenannten Zugangsfaktor der gesetzlichen Rente. Im Zugangsfaktor ist der Rentenabschlag verarbeitet.
Hat man keinen Rentenabschlag (z.B. bei der Regelaltersrente), ist der Zugangsfaktor gleich 1. Hat man einen Rentenabschlag, erfolgt die Berechnung wie in folgendem Beispiel.
z.B. Abschlag = 7,2 %;
dann ist der Zugangsfaktor 1 minus 0,072 = 0,928.
Hast Du nun diese beiden Werte - Jahresarbeitsverdienst (=JAV) sowie Zugangsfaktor - ermittelt, kannst Du den individuellen Höchstbetrag wie folgt errechnen:
JAV geteilt durch 12
mal 70 %
mal dem Zugangsfaktor
Als nächstes kannst Du dann noch von der Unfallrente die sogenannte Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz abziehen (d.h. die Unfallrente wird nicht voll "angerechnet").
Die Höhe der Grundrente in Abhängigkeit vom Behinderungsgrad findest Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__31.html
Wenn Du diese um die Grundrente verminderte monatliche Unfallrente und die Altersrente zusammenzählst und die Summe überschreitet den Höchstbetrag nicht (siehe oben), wird die Altersrente nicht gekürzt. Andernfalls wird sie so gekürzt, dass der Höchstbetrag nicht mehr überschritten wird.
Wenn Du Dir einmal die entsprechende gesetzliche Regelung zu Gemüte führen möchtest:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__93.html
Ich weiß, alles etwas kompliziert.