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Experten-Antwort

Unfallrente bei Landwirtschaft

von Unfallrente Landwirtschaft10.06.2013 | 19:36
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Hallo, würde mich freuen wenn sich hier einer auskennt und mir helfen kann. 2006 habe ich für eine Waldgenossenschaft (bin da auch Mitglied) gearbeitet und einen Arbeitsunfall erlitten. Durch den Unfall wurde ich Erwerbsunfähig. Der Verdienst in der Waldgenossenschaft war gleich null. Gearbeitet habe ich als Angestellter (im Groß- und Einzelhandel) mit einem Jahresverdienst von ca. 35.000,-- €. Nach Jahrelangem Rechtsstreit bekomme ich nun von de BG Landwirtschaft, Forten... eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MDE) von 30 %. Die BG stellt da einen Jahresverdienst von z.Bsp. 2007 von € 10.655,59 zu Grunde. Muss ich diesen JAV akzeptieren oder muss die BG den Verdienst anerkennen, den ich tatsächlich verdient habe.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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4 Antworten

KSCam 10.06.2013 | 22:23
Ich schlage Ihnen vor bei der BG zu fragen, die Mitarbeiter der DRV sind da eher nicht die rechten Ansprechpartner. Nach Backrezepten fragen Sie doch auch nicht einen Schreiner, oder?
??am 11.06.2013 | 09:35
Na dann rechne mal, was sind 30% von ca. 35.000.
Luckyam 11.06.2013 | 14:26
Der JAV ist der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen des Verletzten in den zwölf Kalendermonaten vor dem Unfall, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Hierzu gehört auch das Arbeitsentgelt, auf das ein Tarifvertrag dem Verletzten rückwirkend einen Anspruch einräumt. Ausfallzeiten durch Krankheit, Kurzareibt o.ä. werden mit dem Druchschnittsverdienst im JAV-Jahr aufgefüllt.
Lucky 2am 12.06.2013 | 12:26
Du hast zwei Arbeitsverhältnisse. 1 x als Angestellter. 1 x in der Waldgenossenschaft. Deshalb hast du auch zwei unterschiedliche Jahresverdienste.
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