Guten Tag,
bei uns in der Verwandtschaft bezieht jemand eine Unfallrente und eine Hinterbliebenenrente.
Die Einkommensanrechnung ist einigermassen nachvollziehbar.
Wie sieht das denn mit der Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente aus, wenn sie selber wieder eine Beschäftigung aufnimmt und auch später eine Altersrente bezieht?
Nach welchen Vorschriften wird das Einkommen/A-Rente dann angerechnet und errechnet? Wird das dann beides mal von der Hinterbliebenenrente abgezogen? Wenn ja, in welcher Reihenfolge?
Vielen Dank.
Grüße
Arnie