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Experten-Antwort

Unfallrente + H-Rente + A-Rente

von Arnie25.03.2013 | 19:43
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Guten Tag, bei uns in der Verwandtschaft bezieht jemand eine Unfallrente und eine Hinterbliebenenrente. Die Einkommensanrechnung ist einigermassen nachvollziehbar. Wie sieht das denn mit der Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente aus, wenn sie selber wieder eine Beschäftigung aufnimmt und auch später eine Altersrente bezieht? Nach welchen Vorschriften wird das Einkommen/A-Rente dann angerechnet und errechnet? Wird das dann beides mal von der Hinterbliebenenrente abgezogen? Wenn ja, in welcher Reihenfolge? Vielen Dank. Grüße Arnie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arnie,

auf die Hinterbliebenrente wird gemäß § 97 Sozialgesetzbuch VI eine Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der Einkommensanrechnung angerechnet.

Sofern die Betreffende eine Beschäftigung aufnimmt, unterliegt sie weiterhin der Einkommensanrechnung nach der o.a. Vorschrift. Auch ein späterer Altersrentenbezug wird auf die Witwenrente angerechnet.

Es handelt sich bei den von Ihnen genannten Einkunftsarten um Einkommen im Sinne des § 18a Sozialgesetzbuch IV.

Hat ein Hinterbliebener mehrere anrechenbare Einkommen, so sind diese zusammenzurechnen und bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen.

Bei den einzelnen Einkommen wird ein sogenannter prozentualer Pauschalabzug getätigt, um die Leistung auf einen Nettobetrag zu bringen.

Bei Arbeitsentgelt liegt dieser Pauschalabzug bei 40 % und bei einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei 13 % bzw. 14 % je nach Rentenbeginn.

Die Pauschalabzüge sind in § 18 b Sozialgesetzbuch IV geregelt.

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