...gleiches würde auch für den Fall des Bezugs einer Hinterbliebenenrente (Witwenrente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten, daa es sich bei dieser Konstellation (Todesdatum sowie Geburtsaten des Ehepaares) um einen sogen. Altfall handelt, bei dem Zinseinkünfte für das auf die Witwenrente anzurechnende Einkommen nicht berücksichtigt werden.
Teilen Sie dennoch dem Sachbearbeiter mit, seit wann vorleigend Hinterbliebenenrente bezogen wird....
MfG