Wie von user Bekiss ausgeführt gibt es in beiden Fällen einen Anspruch auf Witwenrente. Für den Bereich der gesetzlichen RV wird diese dann in den ersten drei Monaten nach dem Tod die Witwenrente in Höhe der Versichertenrente ((also zu 100 5) und danach (soweit die Ehee vor 2002 geschlossen und einer der Eheleute vor 01.01.1962 geboren wurde) in Höhe von 60 % der Versichertenrente (wenn etwa die Witwe bereits 45 Jahre alt ist).
Natürlich sind dann immer auch die Vorschriften zur Einkommensanrechnung zu beachten.
mfG