Ein Mitarbeiter 54 Jahre erlitt durch einen Arbeitsunfall eine 100% tige Erwerbsunfähigkeit. ( Wachkoma) Momentan erhält die Ehefrau die gesamte Rente.
Frage : Welche Rente bekommt die Ehefrau wenn der Ehemann verstirbt? Weiterhin die Unfallrente, LVA Rente, oder beide anteilmäßig?
Für eine ausführliche Antwort,währe ich sehr dankbar.
Für beide Versichertenrenten wird jeweils eine anteilige Hinterbliebenenrente gewährt.
Eigenes Einkommen wird angerechnet, vorrangig bei der Unfall-Hinterbliebenenrente.
Wie hoch währe dann die Hinterbliebenenrente insgesamt. In Prozenten ausgedrückt?
vielen Dank im voraus.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__65.html
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/renten__an__hinterbliebene__sichern__die__existenz,property=publicationFile.pdf/renten_an_hinterbliebene_sichern_die_existenz
Wie von user Bekiss ausgeführt gibt es in beiden Fällen einen Anspruch auf Witwenrente. Für den Bereich der gesetzlichen RV wird diese dann in den ersten drei Monaten nach dem Tod die Witwenrente in Höhe der Versichertenrente ((also zu 100 5) und danach (soweit die Ehee vor 2002 geschlossen und einer der Eheleute vor 01.01.1962 geboren wurde) in Höhe von 60 % der Versichertenrente (wenn etwa die Witwe bereits 45 Jahre alt ist).
Natürlich sind dann immer auch die Vorschriften zur Einkommensanrechnung zu beachten.
mfG