Hallo! Man hat ja in der gesetzlchen Unfallversicherung als Versicherten ein Mitwirkungsrecht, in dem unter anderem Gutachter der BG abgelehnt bzw selbst vorgeschlagen werden können.Was ist im Falle dessen, dass ein abgelehnter Gutachter im selben Fall dann als beratender Arzt von der BG eingesetzt wird, ohne das der Versicherte davon in kenntnis gesetzt wurde?
13.11.2007, 14:25
von
für Gerhard
Sie sollten die BG fragen.
13.11.2007, 15:46
Experten-Antwort
In diesem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung kann zu Belangen der Unfallversicherung keine Stellung bezogen werden.