Nachdem eine Bekannte 10 Jahre lang (trotz Versicherungspflicht als selbständige Hebamme) keine Beiträge mehr bezahlt (sondern sich lieber privat versichert hat, schickt ilhr die Rentenversicherung nun einen Antrag auf Klärung des Versicherungskontos zu.
Im beiliegenden Versicherungsverlauf sind deshalb die letzten 10 Jahre als "ungeklärt" bezeichnet.
Unstrittig ist, dass sie zur Beitragszahlung verpflichtet war und ist, dies auch wusste, und dass deshalb die 30jährige Verjährungsfrist anstelle der 4jährigen gilt.
Sie ist auch zur Mitwirkung bei der Kontenklärung verpflichtet.
ABER: Andererseits steht dort, dass ein Bescheid auf der Grundlage dieses Versicherungsverlaufs erteilt werden wird, falls meine Bekannte nicht innerhalb von sechs Monaten bei der Kontenklärung mitwirkt.
Bedeutet das etwa, dass damit die letzten 10 Jahre amtlich als "nicht zu klären" erledigt wären? Das wäre wahrscheinlich zu simpel, sich einfach durch "Nicht-Mitwirken" der Versicherungspflicht zu entziehen, oder?
Aber was würde passieren, wenn man nicht mitwirkte - würde die Rentenversicherung selbständig ermitteln (zB beim Finanzamt) oder eine Auskunftsklage erheben?