ungeklärte Zeiten bei Renten-Kontenklärung

von
Chrissi

Nachdem eine Bekannte 10 Jahre lang (trotz Versicherungspflicht als selbständige Hebamme) keine Beiträge mehr bezahlt (sondern sich lieber privat versichert hat, schickt ilhr die Rentenversicherung nun einen Antrag auf Klärung des Versicherungskontos zu.

Im beiliegenden Versicherungsverlauf sind deshalb die letzten 10 Jahre als "ungeklärt" bezeichnet.

Unstrittig ist, dass sie zur Beitragszahlung verpflichtet war und ist, dies auch wusste, und dass deshalb die 30jährige Verjährungsfrist anstelle der 4jährigen gilt.

Sie ist auch zur Mitwirkung bei der Kontenklärung verpflichtet.

ABER: Andererseits steht dort, dass ein Bescheid auf der Grundlage dieses Versicherungsverlaufs erteilt werden wird, falls meine Bekannte nicht innerhalb von sechs Monaten bei der Kontenklärung mitwirkt.

Bedeutet das etwa, dass damit die letzten 10 Jahre amtlich als "nicht zu klären" erledigt wären? Das wäre wahrscheinlich zu simpel, sich einfach durch "Nicht-Mitwirken" der Versicherungspflicht zu entziehen, oder?

Aber was würde passieren, wenn man nicht mitwirkte - würde die Rentenversicherung selbständig ermitteln (zB beim Finanzamt) oder eine Auskunftsklage erheben?

von
Chrissi

sorry, weiß nicht warum, aber ich habe ungefähr 1000 leerzeilen mitten in meinem beitrag produziert !

habe ihn gleich nochmal korrekt veröffentlicht, dieser beitrag hier kann also gelöscht werden...

von
oder so

Zitiert von: Chrissi

sorry, weiß nicht warum, aber ich habe ungefähr 1000 leerzeilen mitten in meinem beitrag produziert !

habe ihn gleich nochmal korrekt veröffentlicht, dieser beitrag hier kann also gelöscht werden...

Also: die große Taste rechts mit dem geknickten Pfeil ist die Zeilenschaltung, diese haben Sie offenbar öfter als notwendig gedrückt!

(Ich hoffe das war jetzt höflich genug!)

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