Ungeklärte Zeiten meines Versicherungskontos

von
Sascha Papierz

Guten Tag,

ich habe ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung erhalten bzgl. der Klärung meines Versicherungskontos.
Es geht um zwei ungeklärte Zeiträume.

a) 28.09.2001 – 01.08.2004
b) 01.06.2005 – 31.08.2005

Zu a) habe ich heute einen Brief mit den entsprechenden Formularen und einer Kopie meines Abiturzeugnisses bei der Deutschen Rentenversicherung eingeworfen. Das Datum meines Abiturzeugnisses datiert vom 15.06.2004 . Das bedeutet hier wäre noch eine Differenz bis zum 01.08.2004 von 1 ½ Monaten. Das war der Zwischenzeitraum zw. o.g. Schulabschluss und Beginn meines Zivildienstes.

Mein Zivildienst ging bis zum 31.05.2005. Das heißt o.g. Zeitraum b) betrifft die Zeit zw. Ende des Zivildienstes und Beginn meiner Berufsausbildung am 01.09.2005. Diese beträgt exakt 3 Monate. Da ich schon während des Zivildienstes meinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hatte, war ich in diesem Zeitraum auch nicht bei der Arbeitsagentur in irgendeiner Form als „ausbildungssuchend“ oder dergleichen gemeldet.

Addiere ich nun meine Lücken von a) und b) so komme ich auf einen Zeitraum von insgesamt 4 ½ Monaten. Kann ich diesen in irgendeiner Form angerechnet bekommen und wenn ja wie? Ich habe irgendwo gelesen, dass max. eine Lücke von 4 Monaten angerechnet wird. Gilt das nur bei einem zusammenhängenden Zeitraum, oder generell? Denn meine 4 ½ Monate sind ja unterbrochen von meiner Ableistung des Zivildienstes.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

von
Martin

Zitiert von: Sascha Papierz

Guten Tag,

ich habe ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung erhalten bzgl. der Klärung meines Versicherungskontos.
Es geht um zwei ungeklärte Zeiträume.

a) 28.09.2001 – 01.08.2004
b) 01.06.2005 – 31.08.2005

Zu a) habe ich heute einen Brief mit den entsprechenden Formularen und einer Kopie meines Abiturzeugnisses bei der Deutschen Rentenversicherung eingeworfen. Das Datum meines Abiturzeugnisses datiert vom 15.06.2004 . Das bedeutet hier wäre noch eine Differenz bis zum 01.08.2004 von 1 ½ Monaten. Das war der Zwischenzeitraum zw. o.g. Schulabschluss und Beginn meines Zivildienstes.

Mein Zivildienst ging bis zum 31.05.2005. Das heißt o.g. Zeitraum b) betrifft die Zeit zw. Ende des Zivildienstes und Beginn meiner Berufsausbildung am 01.09.2005. Diese beträgt exakt 3 Monate. Da ich schon während des Zivildienstes meinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hatte, war ich in diesem Zeitraum auch nicht bei der Arbeitsagentur in irgendeiner Form als „ausbildungssuchend“ oder dergleichen gemeldet.

Addiere ich nun meine Lücken von a) und b) so komme ich auf einen Zeitraum von insgesamt 4 ½ Monaten. Kann ich diesen in irgendeiner Form angerechnet bekommen und wenn ja wie? Ich habe irgendwo gelesen, dass max. eine Lücke von 4 Monaten angerechnet wird. Gilt das nur bei einem zusammenhängenden Zeitraum, oder generell? Denn meine 4 ½ Monate sind ja unterbrochen von meiner Ableistung des Zivildienstes.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Zwischen Schulausbildung und z.B. Berufsausbildung wird die Zeit (wenn sie nicht länger als 4 Monate unterbrochen ist) als Übergangszeit anerkannt.
Nach dem Zivildienst und der Berufsausbildung ist die Zeit eine Lücke.

Aber keine Sorge, Schulbesuchszeiten werden bei der Rentenberechnung sowieso nicht mehr bewertet. Sie wirken sich nur noch auf den belegungsfähigen Gesamtzeitraum aus.

Experten-Antwort

Die sich ergebenden Übergangszeiten zwischen der Beendijgung der Ausbildungszeit und dem Beginn des Wehr- oder Zivildienstes sowie der nachfolgenden Ausbildungszeit sind nur dann zu berücksichtigen, wenn die festgelegte Höchstdauer für jeden einzelnen Zeitraum eingehalten wird.
Die Übergangszeiten sind dann als schulische Anrechnungszeiten anzuerkennen, wenn die weitere Ausbildung spätestens bis zum ersten Tag des fünften auf die Beendigung der Ausbildungsanrechnungszeit folgenden Kalendermonats begonnen hat. Dies gilt auch bei Unterbrechung aufgrund des Wehr-oder Zivildienstes.
Die vorgetragenenen Lücken sind daher als schulische Anrechnungszeit zu berücksichtigen.

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