Guten Tag,
ich habe ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung erhalten bzgl. der Klärung meines Versicherungskontos.
Es geht um zwei ungeklärte Zeiträume.
a) 28.09.2001 – 01.08.2004
b) 01.06.2005 – 31.08.2005
Zu a) habe ich heute einen Brief mit den entsprechenden Formularen und einer Kopie meines Abiturzeugnisses bei der Deutschen Rentenversicherung eingeworfen. Das Datum meines Abiturzeugnisses datiert vom 15.06.2004 . Das bedeutet hier wäre noch eine Differenz bis zum 01.08.2004 von 1 ½ Monaten. Das war der Zwischenzeitraum zw. o.g. Schulabschluss und Beginn meines Zivildienstes.
Mein Zivildienst ging bis zum 31.05.2005. Das heißt o.g. Zeitraum b) betrifft die Zeit zw. Ende des Zivildienstes und Beginn meiner Berufsausbildung am 01.09.2005. Diese beträgt exakt 3 Monate. Da ich schon während des Zivildienstes meinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hatte, war ich in diesem Zeitraum auch nicht bei der Arbeitsagentur in irgendeiner Form als „ausbildungssuchend“ oder dergleichen gemeldet.
Addiere ich nun meine Lücken von a) und b) so komme ich auf einen Zeitraum von insgesamt 4 ½ Monaten. Kann ich diesen in irgendeiner Form angerechnet bekommen und wenn ja wie? Ich habe irgendwo gelesen, dass max. eine Lücke von 4 Monaten angerechnet wird. Gilt das nur bei einem zusammenhängenden Zeitraum, oder generell? Denn meine 4 ½ Monate sind ja unterbrochen von meiner Ableistung des Zivildienstes.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.