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Experten-Antwort

ungeklärte Zeiten/Antrag auf Klärung

von HerrL24.08.2013 | 12:27
1707 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Die DRV will ungeklärte Zeiten in meinem Versicherungsverlauf klären und hat mir dafür einen Antrag geschickt. Sollen in den Antrag nur Daten, die die ungeklärten Zeiten betreffen oder bezieht sich der Antrag auf mein ganzes Leben (ab 17)? Die ungeklärten Zeiten sind nämlich alle schulische Ausbildungen ohne Einkommen bzw. mit BAFöG. Also wurden keine RV-Beiträge gezahlt und waren deren auch nicht verpflichtet. Muss ich trotzdem die Zeiten der Arbeitslosigkeit angeben, welche ja schon im Versicherungsverlauf korrekt angegeben sind? Weil wenn ich "Nein" ankreuze, würde es ja heißen, dass mein Versicherungsverlauf falsch wäre, sofern der Antrag mein ganzes Versicherten-Leben betrifft. Wenn ich aber "Ja" ankreuze, dann reicht der Platz nicht, da es mehrere kurze Zeiten der Arbeitslosigkeit waren. Das gleiche auch mit der betrieblichen Berufsausbildung, welche schon im Versicherungsverlauf angegeben ist. Und noch eine Frage, kann ich die Beglaubigung meiner Personendaten auch im Service-Zentrum der DRV machen lassen? Weil das ist ja kein Amt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wir empfehlen Ihnen einen Termin beim Service-Zentrum der DRV zu vereinbaren.

Dort ist man Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich.

Außerdem können dort die erforderlichen Nachweise (zum Beispiel Schulzeugnisse oder Lehrvertrag) beglaubigt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Lexam 24.08.2013 | 14:40
Hallo HerrL, was den Antrag angeht: Sie können bei den Zeiten, die schon berücksichtigt sind, "Ja" ankreuzen und daneben schreiben, dass diese "schon im Versicherungsverlauf" berücksichtigt sind. Zeiten der schulischen Ausbildung für die keine Beiträge gezahlt wurden können sogenannte "Anrechnungszeiten" sein, die sich eventuell später auf die Rentenhöhe auswirken und auf bestimmte Wartezeiten (Voraussetzung für die Renten) anrechenbar sind. Freundliche Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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