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Experten-Antwort

Ungleichbehandlung Witwenrente?

von Suse28.03.2014 | 08:48
1243 Ansichten
6 Antworten

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Guten Morgen, dem Ehemann (47 J. alt) einer Bekannten geht es auf Grund einer Krebserkrankung leider sehr schlecht. Der Mann ist Alleinverdiender, die Familie mit vier kleinen Kinder lebt aktuell vom Krankengeld. Nachdem die Prognose sehr schlecht ist, macht sich meine Bekannte auch große Sorgen um die finanzielle Situation der Familie, falls der Ehemann versterben sollte. Jetzt hat sie mir erzählt, dass sie weniger Witwenrente und die Kinder weniger Halbwaisenrenten bekommen würde, falls ihr Mann vor dem 01.07.2014 versterben sollte. Ist dies tatsächlich richtig? Warum gibt es hier eine Ungleichbehandlung? Danke für Ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Suse,

derzeit ist die gesetzliche Regelung so, dass bei Tod (oder Erwerbsminderung) vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich angerechnet und mit dem Durchschnitt der bisherigen Entgeltpunkten bewertet wird. Durch die geplanten Änderungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes soll die Dauer der Zurechnungszeit auf das 62. Lebensjahr ausgedehnt werden. Werden für die Zurechnungszeit zwei zusätzliche Jahre angerechnet, ergibt sich daraus natürlich ein höherer Rentenanspruch. Eine Ausweitung dieser Regelung auf Renten, die vor dem 01.07.2014 in Anspruch genommen wurden, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ansprechpartner hierzu wäre der Gesetzgeber.

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5 Antworten

Schadeam 28.03.2014 | 10:49
Bei jeder Gesetzesänderung gibt es letztlich Stichtage ab wann etwas gilt. Und bei jedem Stichtag oder Grenzwert gibt es Menschen die darunterfallen und welche die rausfallen. Die Glück haben finden es gut so, die anderen nicht. So ist halt das Leben. Meinen Sie der letzte junge Mensch, der als letzter zur Bundeswehr eingezogen wurde, bevor die Wehrpflicht entfiel, fand das als sonderlich gerecht? Oder beschweren Sie sich beim Supermarkt, wenn das Brot heute 10 Cent mehr kostet als gestern?
GroKoam 28.03.2014 | 11:19
So ist halt das Leben. Meinen Sie der letzte junge Mensch, der als letzter zur Bundeswehr eingezogen wurde, bevor die Wehrpflicht entfiel, fand das als sonderlich gerecht? Oder beschweren Sie sich beim Supermarkt, wenn das Brot heute 10 Cent mehr kostet als gestern?
das hätten Sie sich sparen können.
Warum gehen Sie nicht voran, mit dem Sparen?
rosebudam 31.03.2014 | 10:29
In den Genuss der längeren Zurechnungszeit kommt man - völlig unabhängig von Todestag und Rentenbeginn - in dem der Rentenantrag erst nach dem 30.09.2014 gestellt wird! Renten wegen Todes werden für bis zu 12 Kalendermonate nachgezahlt. Die "späte" Antragstellung hat also keine finanziellen Nachteile.
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