Hallo Suse,
derzeit ist die gesetzliche Regelung so, dass bei Tod (oder Erwerbsminderung) vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich angerechnet und mit dem Durchschnitt der bisherigen Entgeltpunkten bewertet wird. Durch die geplanten Änderungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes soll die Dauer der Zurechnungszeit auf das 62. Lebensjahr ausgedehnt werden. Werden für die Zurechnungszeit zwei zusätzliche Jahre angerechnet, ergibt sich daraus natürlich ein höherer Rentenanspruch. Eine Ausweitung dieser Regelung auf Renten, die vor dem 01.07.2014 in Anspruch genommen wurden, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ansprechpartner hierzu wäre der Gesetzgeber.