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Experten-Antwort

Unklar! Wird nun Gründungszuschuss an EM-Rente angerechnet oder nur der Gewerbegewinn?

von helli04.05.2011 | 09:11
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2 Antworten

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Guten Morgen, ich habe hier lange rechachiert, und feststellen müssen, dass es mehrere Beiträge über das Thema "Zuverdienst bei EM-Rente + Gründungszuschuss" gibt. In einem Beitrag wurde geschrieben, dass dieser mit der EM-Rente verrechnet wird, weil ja die Basis des Gründungszuschusses das ALG1 ist und dieser ja vom letzten Bruttogehalt errechnet ist! Der letzte Beitrag hier schreibt, dass nur der Gewerbegewinn mit der EM-Rente verrechnet wird, und der Gründungszuschuss nicht! Was ist nun richtig? Darf man also neben der EM-Rente den Gründungszuschuss über das Arbeitsamt erhalten, ohne das die EM-Rente gekürzt oder sogar gestrichen wird? Man verdient ja am Anfang einer Selbständigkeit nicht sehr viel über das Gewerbe selbst. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Gründungszuschuss wird von den Agenturen für Arbeit für bis zu fünfzehn Monate gezahlt. In der ersten Förderphase, in der sich der Gründungszuschuss für die Dauer von neun Monaten aus dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und einer Pauschale von monatlich 300,00 Euro zusammensetzt, ist als Hinzuverdienst nur das dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld zugrunde liegende Bemessungsentgelt zu berücksichtigen. Der pauschale Betrag in Höhe von 300,00 Euro bleibt als Hinzuverdienst unberücksichtigt.

In der zweiten Förderphase, in der der Gründungszuschuss für die Dauer von bis zu sechs Monaten nur als Leistung zur sozialen Sicherung in Höhe von 300,00 Euro bezogen werden kann, ist der Gründungszuschuss in Ermangelung eines Bemessungsentgeltes in seiner (Netto-)Höhe als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Das gegebenenfalls aus der selbständigen Tätigkeit erzielte Arbeitseinkommen ist ebenfalls als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

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1 Antworten

helliam 04.05.2011 | 14:23
War also diese Info falsch! Hier wurde mitgeteilt, dass der Gründungszuschuss nicht zur Hinzuverdienst bei einer EM-Rente zählt! Nur der Gewinn aus dem Gewerbe! Zitat: RE: Teil-EM-Rente genehmigt. Zuverdienst über Selbständigkeit/Gründungszuschuss möglich Den „Gründungszuschuss“ beantragen Sie bei der AfA. Der Hinzuverdienst wird bei Selbstständigen vom steuerrechtlichen Gewinn errechnet und mit der EM-RT verrechnet, wobei der Gründungszuschuss nicht dazu zählt.
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