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Unklare Rentensituation

von Mercedes14.10.2009 | 16:31
986 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2003 bin ich im Vorruhestand und zahle seit dieser Zeit nur den freiwilligen Mindestbeitrag von 79,60€.Da ich in diesem Jahr 60 Jahre alt werde bietet mir mein Arbeitgeber an, da ich die 35 Jahre erfüllt habe, den Mindestbeitrag nicht mehr zu zahlen, da sich meine Rente dadurch nur um 4,30€ im Monat erhöhen würde. Was würden Sie mir raten?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.10.2009 | 07:52

Sie sollten die freiwillige Zahlung einstellen. Der Arbeitgeber hat nichts damit zu tun, es sei denn Sie haben tatsächlich die alte Vorruhestandsregelung, die besagt dass weiter gezahlt werden muss, bis zur frühestmöglichen Rente (§ 3 Nr. 4 SGB VI).

3 Antworten

Wolfgangam 14.10.2009 | 20:45
Hallo Mercedes, zunächst 2 Annahmen: - Sie sind Frau und werden demnach noch die Altersrente für Frauen ab 60 (oder ff.) erhalten können. - Mit den freiwilligen Beiträgen werden Sie sich seit 2003 für den Fall einer Erwerbsminderung für diese Rentenart abgesichert haben. Da Sie nun das 60 Lbj. erreichen, könnten Sie jederzeit die Altersrente für Frauen erhalten und wären auf einen weiteren Schutz durch freiwillige Rentenbeiträge nicht mehr angewiesen. Daher muss man einfach Aufwand (79,60 EUR Monatsbeitrag) gegen Ertrag rechnen ...es ist sogar einen Hauch weniger als 4,30 EUR. Rechnen Sie gegen und Sie stellen fest, dass Sie locker 20 Jahre brauchen, um die eingezahlten Beiträge als Rente zu 'erleben'. Nur, was hat der Arbeitgeber damit zu tun, wenn Sie zahlen ? Oder zahlt indirekt der Arbeitgeber - etwa aufgrund vertraglicher Vereinbarung ? Dann lassen Sie ihn auch schön weiterzahlen, oder bieten ihm an, die Rest-Beiträge direkt an Sie zu auszuzahlen. Gruß w.
Knut Rassmussenam 15.10.2009 | 12:14
Für eine 100%ige Rechtssicherheit weiterzahlen. Lassen Sie sich am Servicetelefon oder direkt in einer Beratungsstelle erklären, wie der Unterschied bei einer Altersrente wegen Berufsunfähigkeit und einer Teilerwerbsminderungsrente ist. Dies hier schriftlich aufzuführen, sprengt den Rahmen. Es handelt sich allerdings um eine so geringe Risikosituation, dass sie den Geldeinsatz nicht rechtfertigt. Stichwort Restleistungsvermögen von 5 Stunden...
Stabsstelle WASam 22.10.2009 | 12:16
Antrag auf Anrechnung der KIZ und BÜZ beim Vater. Kind 05.03.73 geboren. Mutter zu Lebzeiten psychisch krank. Selbstmord der Mutter im Jahr 1987. Vater auch während die Mutter noch lebte alleiniger Erzieher.
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