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Unklarheit Erwerbsminderung

von Hubich30.10.2010 | 19:54
1955 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bei einem Gutchter wurde mir für meine letzte Tätigkeit nur noch eine Leistungsfähigkeit von 3-6 Stunden bescheinigt. Dennoch wurde mein Antrag auf teilweise Erwerbsminderung abgehnt. Wieso ist das so?

4 Antworten

Eberhardam 30.10.2010 | 20:10
Na das muss doch im Bescheid stehen. Ich kann mir nur vorstellen das Sie für Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch über 6 h arbeiten können. Ansonsten müsste man Ihnen die teilweise EM- Rente zugestanden haben. Auch wäre bei einer 3-6 h Erwerbsfähigkeit eine volle EM- Rente möglich wegen der Arbeitsmarktlage ( diese Rente ist immer zeitlich befristet ) Also nochmal im Bescheid nachlesen.
Klemensam 30.10.2010 | 21:13
Weil sich der med. Dienst bei seiner Entscheidung zur EM-Rente nicht an das Gutachten halten muß. Die Entscheidung ob eine EM-Rente zuerkannt wird oder nicht, fällt immer anhand aller über Sie vorliegenden ärztlichen Unterlagen und nicht nur alleine aufgrund der Empfehlung im Gutachten. Wenn Sie mit der jetzigen Entscheidung nicht einverstanden sind legen Sie doch Widerpruch ein. Im Widerspruchsverfahren erfolgt noch einmal eine völlig neue Prüfung ihrer Erwerbsfähigkeit und viele EM-Renten werden in einem Widerspruchsverfahren noch zuerkannt. Wichtig ist nur, das Sie den Widerspruch ausführlich und medizinisch nachvollziehbar begründen. Machen Sie das mit Hilfe des VDK/SovD oder eines Anwaltes. Dann steigen ihre Chancen doch noch eine EM-Rente zu bekommen ungemein. Auch sollten Sie ab dem Tag der Widerspruchseinlegung unbedingt neue - aktuelle - ärztliche Unterlagen ihrer behandelnden Ärzte beschafffen , die der RV im bisherigen Verfahren noch nicht bekannt sind und diese müssen natürlich ihr Ansinnen unterstützen ( die z.b. eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes besagen ) . Neues Spiel - neues Glück.
-am 02.11.2010 | 10:37
Aus Ihrer Anfrage geht leider der im Rentenbescheid angegebene Ablehnungsgrund nicht hervor. Auch sind keine Angaben über Ihr Geburtsdatum vorhanden. Dies wäre erforderlich wegen einer Gesetztesänderung zum 01.01.2001. Es ist daher sinnvoll, dass Sie sich direkt mit Ihrem Versicherungsträger, der den Rentenbescheid erlassen hat, in Verbindung setzen. Evtl. können Sie, falls die Widerspruchsfrist nicht abgelaufen ist, Widerspruch einlegen oder einen Überprüfungsantrag (auch neuen Rentenantrag) stellen.
Machts Sinnam 30.10.2010 | 22:14
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
Um den Widerspruch gut begründen zu können, muss bei der DRV zunächst die beratungsärztliche Stellungnahme (Gutachtenauswertung) angefordert werden. Daraus müsste sich ergeben, wo die Divergenzen liegen, wozu dann gezielte Ausführungen möglich sind. Und: der ganze von Klemens dargestellte Aufwand hat nichts mit einem "Spiel" zu tun! Wegen politischen Bestrebungen, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, ist es allerdings "Glück", eine Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen. Gruß! Machts Sinn
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