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Experten-Antwort

Unmittelbar berechtigt bei Riester durch Anrechnung von Erziehungszeiten

von Riester-Sparer06.04.2022 | 10:02
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6 Antworten

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Guten Tag, meine Frau ist Ärztin und ich Angestellter. Ich bin unmittelbar berechtigt bei Riester und meine Frau unmittelbar. Meine Frau zahlt aktuell die benötigten 60€ p.a. Mindestbeitrag in ihren Riestervertrag ein. Wir wollen meiner Frau nun die Erziehungszeiten unserer Kinder bei der DRV anrechnen lassen. So wie ich es verstehe, wird meine Frau dann für die Erziehungszeit unmittelbar Zulagenberechtigt (statt mittelbar wie bisher). Ändert sich dann für diese Zeiten ihr Mindestbeitrag? Muss sie dann quasi die Mindestbeiträge nachzahlen, da sie ja bisher nur die 60€ gezahlt hat? Oder müssen wir die in dieser Zeit enthaltenen Zulagen zurückzahlen? Viele Grüße Riester-Sparer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Riester-Sparer,

nein, hier ergeben sich keine Änderungen. Es verbleibt beim Mindestbeitrag und den entsprechenden Zulagen.

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5 Antworten

Auch hieram 06.04.2022 | 12:20
Hallo. Mit mittel und unmittelbar hast wohl etwas durcheinander bekommen. Deine Frau bleibt mittelbar und bleibt mit Ihrer Zulage und Kinderzulage auch von Dir abhängig. Wenn Du nicht die 4% in Deinen Vertrag leistest bekommt Sie auch alles nur zum Teil Deiner Einzahlung. Ich schreibe das weil ich vermute die Einzahlungen bei Dir wurden zum Teil durch die Kinderzulage gedeckt. Die fehlt dann bei Deinen Einzahlungen und Du musst das mit höheren Einzahlungen ausgleichen. Wird alles nach dem Anteil des Mindestbetrags berechnet den Du leistest.
Riester-Spareram 06.04.2022 | 13:03
Vielen Dank schon einmal für die Antworten. Ich habe jetzt verstanden, daß es keine Nachzahlungen oder Kürzungen gibt, solange ich meinen "4%-Anteil" = max. 2.100€ (ohne Abzug der Förderung) selbst zahle/gezahlt habe und meine Frau ihre 60€. Ich meine aber sie bleibt für die Zeit nicht mittelbar Berechtigt. Laut https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/riester-rente/rieste… (weit unten) heißt es nämlich: "Ausnahme: Erhält die Frau Kindererziehungszeiten von der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben, ist sie UNMITTELBAR förderberechtigt. Dann erhält sie automatisch die Kinderzulagen auf ihr Vertragskonto gutgeschrieben, der Mann darf sich die Kinderzulagen dann nicht anrechnen."
Auch hieram 06.04.2022 | 13:19
Hallo. Entschuldige. Ja ist richtig was Du schreibst für die Kindererziehungszeit. Dann ist sie unmittelbar ohne Abhängigkeit vom Partner. Ich war schon weiter nach der Erziehungszeit wenn es um die Zulageberechtigung für die Kinder geht.
Riester-Spareram 07.04.2022 | 07:52
Guten Morgen, das heißt, obwohl meine Frau für die Kindererziehungszeiten dann unmittelbar berechtigt wird, muss sie keine 4% Ihres rentenversicherungspflichtiges Einkommen einbringen? Sie muss ja ins Ärzte-Versorgungswerk einzahlen und nicht in die DRV und hat somit kein "rentenversicherungspflichtiges" Einkommen , korrekt? Viele Grüße Riester-Sparer
Auch hieram 07.04.2022 | 12:12
Hallo. Wenn Du es so meinst stimmt es. Unmittelbare müssen für die Höchstzulage die 4% Eigenbetrag zahlen. Mindestens 60€. Weil sie kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat muss Sie den Mindesteigenbetrag zahlen. Nur mal Info. Einzahlungen dieses Jahr. Die 4% werden aus dem Einkommen vom Vorjahr berechnet. Beantragt wird die Zulage im nächsten Jahr. Im Konto sieht man die Zulage im Übernächsten.
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