Hallo marianne,
den Ausführungen von „Sozialröchler“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Für eine detailliertere Beratung zu diesem Thema empfehle ich Ihnen eine Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers unter Vorlage Ihres Rentenbescheids. Dort kann man dann individueller auf Ihre konkrete Fallkonstellation eingehen, als es hier im Rahmen dieses Forums möglich wäre.