Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Unruhestand mit Flexirente (ohne 45 Jahre)

von Flex Luthor25.08.2017 | 12:51
574 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo im neuen Forum. Folgende Frage zur Flexirente (ohne 45 Jahre): Ein Versicherter erreicht im Laufe des Januar 2018 die Regelaltersgrenze und ist bis dahin noch laufend in Beschäftigung (Vollzeit). Ab Februar 2018 fängt er einen Minijob an (und will weiter einzahlen). Die 45 Jahre hat er nicht erfüllt, aber die 35 Jahre (kein GdB 50). Somit kann er zwar früher in Rente gehen, aber nicht abschlagsfrei. Jetzt geht er zum 01.12.2017 in Rente (mit 0,6% Abschlag) und hält die 6300 EUR pro Jahr ein. (Dez: ca. 5000 EUR und Jan: ca. 3000 EUR) Die 0,6% Abschlag bedeuten 2 Monatsrenten mehr, also wäre er mit dieser Variante (vor Sozialabgaben, Steuern und Rentendynamik) grob 333 Monate lang (bis Anfang 90) besser dran, als mit der Regelaltersrente. Soweit richtig? Anschlussfrage: Wie sieht dann die Entgeltpunktberechnung zum 01.07.2019 aus? 40 Entgeltpunkte mit Zugangsfaktor 0,994 = 39,7600 0,2 Entgeltpunkte mit Zugangsfaktor 1,000 = 0,2000 0,1 Entgeltpunkte mit Zugangsfaktor 1,085 = 0,1085 Grob richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Flex Luthor,

die Berechnung der EP könnte grob stimmen.

Bis 31.01.2018 (Erreichen der Regelaltersrente) werden die Entgeltpunkte für Zuschläge nach Beginn einer Altersrente (hier aus den angenommenen Entgelte 5000 Euro für Dezember und 3000 Euro für Januar) errechnet. Hierzu wird das bezogene Entgelt durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres geteilt. Die so ermittelten Entgeltpunkte werden dann mit dem Zugangsfaktor 1,0 vervielfältigt. Die so ermittelten persönlichen Entgeltpunkte für die Zuschläge fließen in die Altersrente ab 01.02.2018 ein.

Ab Februar 2018 werden Zuschläge nur errechnet, wenn die Arbeitgeberbeiträge aktiviert werden, d. h. der Versicherte seinen Beitragsanteil selbst trägt. Im Juli 2019 werden dann die Entgeltpunkte für Zuschläge aus den Entgelten des Jahres 2018 (hier ist zu beachten, dass für Januar bereits Zuschläge ermittelt wurden) ermittelt. Der Zugangsfaktor bestimmt sich am Beginn der Zahlung 7/2019 - erhöht sich somit um 17 KM auf 1,085.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

RBam 25.08.2017 | 22:24
Sieht gut aus! Für die Weiterzahlung der Beiträge ab 01.02.2018 muss bis 31.01.2018 gegenüber dem Arbeitgeber der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (nach Vollendung der Regelaltersgrenze) erklärt werden.
Flex Luthoram 28.08.2017 | 11:45
Danke, das wollte ich hören.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026